gut versicherte Familie

Berufsunfähigkeit
Frankfurt

Die meisten Arbeitnehmer haben eine gute Ausbildung und sind bestens qualifiziert, arbeiten zielbewusst an ihrer beruflichen Laufbahn. Herausforderungen machen Spaß, wir zeigen vollsten Einsatz. Konzentriert und hochmotiviert lösen wir alle Aufgaben – wir brauchen also für den beruflichen Alltag unsere vollste Leistungsfähigkeit. Aber das ist ja kein Problem – wir fühlen uns topfit und sind uns sicher, dass wir alle unsere gesteckten Ziele erreichen und somit unsere Wünsche erfüllen können.
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Eine Berufsunfähigkeit würde unsere gesamte Lebensplanung über den Haufen werfen. Entgegen landläufiger Meinung besteht dieses Risiko längst nicht nur in „gefährlichen Berufen“, rund ein Viertel aller Arbeitnehmer muss den Beruf vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen aufgeben. Weniger als 10 % aller Fälle haben ihre Ursache in einem Unfall. Hier würde eine Unfallversicherung helfen, sich gegen die Folgen einer Invalidität abzusichern. Über 90 % dagegen sind die Folge von Erkrankungen – vor allem psychische Erkrankungen, Herz-Kreislauf-, Wirbelsäulen- und Gelenkerkrankungen spielen dabei eine Rolle. Krankheiten also, die in hohem Maße auch und vor allem bei Berufen mit sitzender Tätigkeit auftreten.

Berufsunfähigkeit in Frankfurt hat zahlreiche Ursachen

Die Ursachen der Berufsunfähigkeit

Laut einer Studie des Bundesgesundheitsministeriums kann jeder vierte Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr bis zum Rentenalter arbeiten und wird berufsunfähig. Dabei ist die Arbeitskraft unser wichtigstes Gut, das es uns ermöglicht, ein Leben nach eigenen Vorstellungen zu führen. Sollten wir aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, unseren Beruf auszuüben, hat dies weitreichende finanzielle Folgen: Denn der Staat hat die Berufsunfähigkeitsrente zum 1. Januar 2001 stark gekürzt. Nach dem 1. Januar 1961 Geborene erhalten vom Staat gar keine Berufsunfähigkeitsrente mehr, sondern nur noch eine so genannte Erwerbsunfähigkeitsrente. Wer am Stichtag 1. Januar 2001 jünger als 40 Jahre alt war, kann aus der gesetzlichen Rentenversicherung keinerlei Leistungen bei Berufsunfähigkeit mehr erwarten. Und auch für Ältere wurden die Leistungen stark reduziert.

In Deutschland und in Rhein-Main-Gebiet unetrschätzt: Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit in Deutschland unterschätzt

Die Hauptverhandlung vor einem Strafgericht beginnt mit dem Aufruf der Sache und der Feststellung der Anwesenheit der Beteiligten. Dann erfolgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt. Sodann erhält der Angeklagte Gelegenheit, sich zum Tatvorwurf zu äußeren. Es bleibt ihm überlassen, ob er sich zu der Sache einlässt oder nicht. Die Verhandlungsführung – auch die Stellung der Fragen – obliegt dem Gericht. Auch die Staatsanwaltschaft und der Strafverteidiger können dem Angeklagten Fragen stellen.

Um das finanzielle Risiko zu minimieren, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.

Die Versorgungslücke der gesetzlichen Unfallversicherung

Wer auf die Erwerbsminderungsrente angewiesen ist, bekommt die Versorgungslücke schmerzhaft zu spüren

Man sollte zunächst seinen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf eine Erwerbsminderungsrente anhand der letzten Renteninformation prüfen. Ebenfalls sollte man eventuelle Ansprüche bei Invalidität aus einer betrieblichen Versorgung erfragen. Sobald man die Differenz zwischen dem jetzigen Nettoeinkommen und diesen möglichen zusätzlichen Ansprüchen kennt, kann man versuchen, die Versorgungslücke privat zu schließen beziehungsweise deutlich zu verringern. Versicherungsberater empfehlen allgemein im Berufsunfähigkeitsfall die Absicherung von 75 bis 80% des Nettoeinkommens. Um dieses Ziel zu erreichen gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen. Hierzu gibt es vielfältige Beratungsangebote. Zum Beispiel bieten alle großen Versicherungsunternehmen Hilfestellungen und Informationen an. Eine gute Beratung ist hier zwingend notwendig. Vor allem Berufseinsteiger sollten sich früh absichern, da die Prämien in jungen Jahren sehr günstig sind. Ein Vertragsabschluss sollte getätigt werden, solange man noch kerngesund ist, denn schon kleinere Leiden können später zur Ablehnung eines Antrages führen.

Was bedeutet Berufunsfähigkeit
Berufsunfähigkeit ist die dauernde krankheits-, unfall oder invaliditätsbedingte Unfähigkeit einer Person, ihren Beruf auszuüben. Teilweise Berufsunfähigkeit ist eine entsprechende Beeinträchtigung, aufgrund derer eine Person ihren Beruf nur noch zum Teil ausüben kann. Im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeit liegt eine Berufsunfähigkeit auch dann vor, wenn der Betroffene gesundheitlich imstande wäre, einen anderen, jedoch gegebenenfalls sozial weniger angesehenen oder mit (erheblichen) Einkommenseinbußen verbundenen Beruf auszuüben.
Gesundheitsfragen
Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeits-versicherung sind zahlreiche Gesundheitsfragen zu beantworten. Die geleisteten Angaben werden dabei genau von der Versicherung geprüft. Fehlerhafte Angaben können zu einem späteren Leistungsausschluss führen. Dadurch verliert der Versicherungsnehmer unter Umständen seinen Versicherungsschutz und muss möglicherweise erhaltene Beiträge zurückzahlen. Antragsteller, die an Erkrankungen leiden, müssen mit Preisaufschlägen, Leistungs-ausschlüssen oder gar einer Komplettablehnung rechnen. Um nachteilige Einträge im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungs-wirtschaft (HIS) zu vermeiden, empfiehlt es sich für Verbraucher an dieser Stelle zuerst eine Risikovoranfrage bzw. unverbindliche Vorabanfrage (Versicherungswesen) zu starten.
Wichtige Bestandteile des Vertrags
  • keine abstrakte Verweisung auf andere Berufe – entscheidend ist der aktuell ausgeübte Beruf
  • Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten – auch die zu Vorerkrankungen
  • Achten Sie auf rückwirkende Zahlung ab Beginn des Eintritts der Berufsunfähigkeit
  • Finanzielle Sicherheit durch Soforthilfe
  • Wiedereingliederungshilfen
  • Automatische Leistungsdynamik
  • Nachversicherungsgarantie
  • Sechs-Monats-Prognose (Die Berufsunfähigkeit sollte vom Versicherer anerkannt werden, wenn ein Arzt sie für voraussichtlich sechs Monate prognostiziert.)
  • Freie Arztwahl
  • Verzicht auf §41 (nachträgliche Erhöhung des Beitrages oder Kündigung des Vertrages wenn sich herausstellt, dass der Kunde bei Vertragsabschluss unter einer Krankheit litt, von der er noch nichts wusste und somit nicht angeben konnte)
  • Zinslose Stundung des Beitrages bei Eintritt der Berfsunfähigkeit
  • Garantierte Rentensteigerung während der Auszahlungsphase

Der Autor
Branchenkompass Frankfurt

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