Eine Berufsunfähigkeit würde unsere gesamte Lebensplanung über den Haufen werfen. Entgegen landläufiger Meinung besteht dieses Risiko längst nicht nur in „gefährlichen Berufen“, rund ein Viertel aller Arbeitnehmer muss den Beruf vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen aufgeben. Weniger als 10 % aller Fälle haben ihre Ursache in einem Unfall. Hier würde eine Unfallversicherung helfen, sich gegen die Folgen einer Invalidität abzusichern. Über 90 % dagegen sind die Folge von Erkrankungen – vor allem psychische Erkrankungen, Herz-Kreislauf-, Wirbelsäulen- und Gelenkerkrankungen spielen dabei eine Rolle. Krankheiten also, die in hohem Maße auch und vor allem bei Berufen mit sitzender Tätigkeit auftreten.
Laut einer Studie des Bundesgesundheitsministeriums kann jeder vierte Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr bis zum Rentenalter arbeiten und wird berufsunfähig. Dabei ist die Arbeitskraft unser wichtigstes Gut, das es uns ermöglicht, ein Leben nach eigenen Vorstellungen zu führen. Sollten wir aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, unseren Beruf auszuüben, hat dies weitreichende finanzielle Folgen: Denn der Staat hat die Berufsunfähigkeitsrente zum 1. Januar 2001 stark gekürzt. Nach dem 1. Januar 1961 Geborene erhalten vom Staat gar keine Berufsunfähigkeitsrente mehr, sondern nur noch eine so genannte Erwerbsunfähigkeitsrente. Wer am Stichtag 1. Januar 2001 jünger als 40 Jahre alt war, kann aus der gesetzlichen Rentenversicherung keinerlei Leistungen bei Berufsunfähigkeit mehr erwarten. Und auch für Ältere wurden die Leistungen stark reduziert. Die Hauptverhandlung vor einem Strafgericht beginnt mit dem Aufruf der Sache und der Feststellung der Anwesenheit der Beteiligten. Dann erfolgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt. Sodann erhält der Angeklagte Gelegenheit, sich zum Tatvorwurf zu äußeren. Es bleibt ihm überlassen, ob er sich zu der Sache einlässt oder nicht. Die Verhandlungsführung – auch die Stellung der Fragen – obliegt dem Gericht. Auch die Staatsanwaltschaft und der Strafverteidiger können dem Angeklagten Fragen stellen.
Um das finanzielle Risiko zu minimieren, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.
Man sollte zunächst seinen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf eine Erwerbsminderungsrente anhand der letzten Renteninformation prüfen. Ebenfalls sollte man eventuelle Ansprüche bei Invalidität aus einer betrieblichen Versorgung erfragen. Sobald man die Differenz zwischen dem jetzigen Nettoeinkommen und diesen möglichen zusätzlichen Ansprüchen kennt, kann man versuchen, die Versorgungslücke privat zu schließen beziehungsweise deutlich zu verringern. Versicherungsberater empfehlen allgemein im Berufsunfähigkeitsfall die Absicherung von 75 bis 80% des Nettoeinkommens. Um dieses Ziel zu erreichen gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen. Hierzu gibt es vielfältige Beratungsangebote. Zum Beispiel bieten alle großen Versicherungsunternehmen Hilfestellungen und Informationen an. Eine gute Beratung ist hier zwingend notwendig. Vor allem Berufseinsteiger sollten sich früh absichern, da die Prämien in jungen Jahren sehr günstig sind. Ein Vertragsabschluss sollte getätigt werden, solange man noch kerngesund ist, denn schon kleinere Leiden können später zur Ablehnung eines Antrages führen.