Abflugtafel mit Verspätungsanzeige

Entschädigung bei Flugverspätung in Frankfurt

Dieser Artikel wurde verfasst von der Redaktion Ratgeber Frankfurt beim Branchenkompass
Auf die Pünktlichkeit der meisten Flüge ist Verlass. Aber Flugverspätungen oder Annullierungen kommen vor – insbesondere in Frankfurt, dem Standort eines der weltweit größten Flughäfen. Umso ärgerlicher ist es, wenn man selbst von einer Flugverspätung oder -annullierung betroffen ist.

Neben dem Ärger und der langen Wartezeit können auch finanzielle Verluste – etwa durch entgangene Geschäfte – die Folge sein. Aber es gibt einen Anspruch auf Schadensersatz bei Flugverspätungen und -annullierungen. Dieser ist sogar gesetzlich – in Form einer EU-Verordnung – geregelt. Weltweit sind die Grundlagen für Entschädigungen natürlich verschieden. Wer eine Entschädigung bei Flugverspätungen in Frankfurt oder anderswo haben möchte, hat auf jeden Fall dann gute Chancen, wenn das Reiserecht oder Luftverkehrsrecht der EU einschlägig ist. Und dies ist in der Regel der Fall, wenn der Abflughafen in Europa liegt oder man mit einer Fluggesellschaft unterwegs ist, die ihren Sitz in Bereich der EU oder der Schweiz hat.

Eine wichtige rechtliche Frage, von der ein Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugverspätung oder Annullierung abhängt, ist die Verantwortlichkeit der Fluggesellschaft. Nicht jeder verspätete oder annullierte Flug führt zu einem Schadensersatzanspruch. Der Grund für die Flugverspätung muss in den Verantwortungsbereich der Airline fallen. Ein Beispiel dafür sind technische Störungen. Denn diese Unregelmäßigkeiten fallen typischerweise in den Risikobereich eines Unternehmens, für den es einzustehen hat. Nicht zu vertreten haben Airlines Flugausfälle oder Verspätungen aufgrund höherer Gewalt. Ein klassisches Beispiel für höhere Gewalt ist der Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull im Jahr 2010, der über mehrere Tage den Flugverkehr in ganz Europa beeinträchtigte. Einhunderttausend gestrichene Flüge mit 10 Millionen betroffenen Passagieren sorgten bei den Airlines für Umsatzausfälle in Milliardenhöhe. Aber auch diesem Fall hat der Passagier zumindest Anspruch auf Betreuungsleistungen, wie Hotel- und Verpflegungskosten.

schlafend in der Abflughalle wegen Flugausfall
Laut EU-Richtlinie, die bei einer Flugverspätung oder einer Annullierung der Fluggesellschaften wie Condor, Iberia, Air Berlin, Ryan Air, TAP, Lufthansa u.a. gilt, müssen Passagiere ab einer Verspätung von mehr als drei Stunden finanziell entschädigt werden. Die Entschädigung bei Flugverspätungen von Flügen hat besonders in Frankfurt eine große praktische Bedeutung. Denn von diesem wichtigsten und mit Abstand größten deutschen Airport gehen sehr viele Flüge ab. Zum Beispiel ist der Condor Flugdienst – gemessen am Passagieraufkommen – die viertgrößte Fluggesellschaft, Lufthansa die größte in Deutschland. Wer von einer Flugverspätung in Frankfurt betroffen ist, kann seine Rechte hier geltend machen. Das gilt für alle – auch außereuropäische Fluggesellschaften, die ab Frankfurt (oder einem anderen Flughafen der EU) starten. Ein verspäteter Flug ab Flughafen Frankfurt führt dann zu einem Anspruch auf Schadensersatz, wenn bestimmte Bedingungen (wie zum Beispiel eine 3-Stunden-Verspätung und die Verantwortlichkeit der Fluggesellschaft) erfüllt sind.

Flugzeug am Flughafen
Recht haben und Recht bekommen ist jedoch nicht immer das Gleiche. Das gilt auch für eine Entschädigung bei einer Flugverspätung. Auch dann, wenn ein verspäteter Flug beispielsweise ab Flughafen Frankfurt unstreitig vorliegt, wird der Anspruch auf Schadensersatz nicht immer einhellig beurteilt. Bisweilen berichten Fluggäste, dass auf Nachfragen wegen eines Schadensersatzes bei Flugverspätungen von den Fluggesellschaften nicht reagiert wird. In diesem Fall sollte unbedingt fachkundiger Rat eingeholt werden. Am besten wendet man sich dafür an einen im Reiserecht spezialisierten Rechtsanwalt in Frankfurt oder im Rhein-Main-Gebiet, da hier aufgrund der Größe des Flughafen s und des Passagieraufkommens eine größtmögliche Erfahrung garantiert ist. Manchmal reicht bereits ein einziges Schreiben, das von einem Rechtsanwalt für Reiserecht in Frankfurt unterschrieben ist. Oft nehmen die Airlines das Risiko eines Rechtsstreits, der möglicherweise durch mehrere gerichtliche Instanzen geht, nicht in Kauf.

Die Beauftragung eines Anwalts gewährleistet auch, dass man im Falle des Erfolges 100 % der Ausgleichsleistung, die bei einer Flugentfernung bis zu 1500 km pro Passagier 250,00 EUR, bei einer Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km immerhin 400,00 EUR und bei einer Entfernung über 3500 km sogar 600,00 EUR beträgt, den vollen Betrag ausgezahlt bekommt und nicht wie bei den auf diesem Gebiet tätigen Dienstleistern wie flightright, fairplane, euclaim und andere, eine mehr oder weniger hohe Provision zahlen muss.

Was besonders wichtig ist: Sammeln Sie für eine Entschädigung bei Flugverspätungen in Frankfurt Beweise! Um Ansprüche geltend zu machen, werden regelmäßig Nachweise verlangt, die für Entschädigungen oder Schadensersatz die Grundlage bilden. Dazu gehören in erster Linie natürlich die schriftlichen Dokumente wie Flugticket, Reisevertrag, Buchungsbestätigungen und Ähnliches. Aber auch Fotos können für die Geltendmachung eines Anspruchs wichtig sein. Am besten ist es, wenn man sich noch vor Ort die Verspätung bestätigen lässt. Für alle Reisegäste, für die ein Schadensersatz bei Flugverspätung in Frankfurt infrage kommt, gilt auf jeden Fall: Zögern Sie nicht, Ihre Ansprüche geltend zu machen! Oft zeigen sich Fluggesellschaften kulant und gewähren Gutscheine auch dann, wenn dafür nach dem Reiserecht eigentlich keine Rechtsgrundlage besteht. Denn jede seriöse Fluggesellschaft ist auf eine gute Reputation angewiesen – zufriedene Kunden zahlen sich aus.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um eine Flugentschädigung zu bekommen?
Die Fluggastrechte-Verordnung der Europäischen Union (EU-Verordnung 261/2004) gewährt Flugpassagieren eine Reihe von Rechten. In dieser Verordnung wird im Einzelnen festgelegt, welche Leistungen die Fluggesellschaften im Falle von Flugverspätungen erbringen müssen. Zunächst besteht ein Anspruch auf Versorgungsleistungen. Das sind zum Beispiel die Verabreichung von Getränken während der Wartezeit, aber auch die Stellung von Unterkünften. Ein Anspruch auf Entschädigungszahlungen nach EU-Recht setzt voraus, dass
  • sich der Fluggast 45 Minuten vor Flugbeginn beim Check-in gemeldet hat,
  • die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist (das heißt: keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen) und
  • die Verspätung erheblich ist (in der Regel ist dies bei mindestens drei Stunden der Fall).
Welchen Anspruch habe ich bei Flugverspätungen?
  • 250 bis 600 Euro Entschädigung sind bei einer Flugverspätung möglich (ab drei Stunden)
  • In der Regel ist die Fluggesellschaft schon ab einer Verspätung von zwei Stunden verpflichtet, Fahrgäste zu verpflegen.
  • Auch Telefonate, E-Mails oder das Senden eines Faxes müssen Ihnen durch die Airline ermöglicht werden.
  • Ein Anspruch auf eine Unterkunft für die Nacht und einen Transfer steht dem Fluggast zu, wenn der Abflug erst am nächsten Tag stattfindet.
  • Bei Annullierungen wird der volle Ticket-Preis erstattet.
  • Erfährt der Flugpassagier von der Annullierung später als 14 Tage vor dem geplanten Abflug, kann ein Anspruch auf 250 bis 600 Euro geltend gemacht werden.
Tabelle mit Entschädigungssätzen
Diese Übersicht gilt für Flüge, die innerhalb der EU starten. Bei Flügen, die außerhalb der EU starten und in der EU enden, ist Voraussetzung für eine Entschädigung nach EU-Recht, dass die Airline ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat hat. Bei jedem Anspruch gilt, dass immer die Umstände des Einzelfalls zählen. In Ausnahmefällen kann ein Anspruch entfallen, manchmal auch niedriger oder höher ausfallen.
Verspätung Anspruch
unter 2 Stunden kein Anspruch
2 bis 3 Stunden, Flugstrecke über 1.500 km kein Anspruch
2 bis 3 Stunden, unter 1.500 km Getränke, Verpflegung während der Wartezeit
über 3 Stunden, unter 1.500 km 250 Euro, dazu Verpflegung usw.
über 3 Stunden, über 1.500 km oder über EU-Grenze bis 3.500 km 400 Euro, dazu Verpflegung usw.
über 3 Stunden, über EU-Grenze, mehr als 3.500 km 600 Euro, dazu Verpflegung usw.

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