Eine wichtige rechtliche Frage, von der ein Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugverspätung oder Annullierung abhängt, ist die Verantwortlichkeit der Fluggesellschaft. Nicht jeder verspätete oder annullierte Flug führt zu einem Schadensersatzanspruch. Der Grund für die Flugverspätung muss in den Verantwortungsbereich der Airline fallen. Ein Beispiel dafür sind technische Störungen. Denn diese Unregelmäßigkeiten fallen typischerweise in den Risikobereich eines Unternehmens, für den es einzustehen hat. Nicht zu vertreten haben Airlines Flugausfälle oder Verspätungen aufgrund höherer Gewalt. Ein klassisches Beispiel für höhere Gewalt ist der Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull im Jahr 2010, der über mehrere Tage den Flugverkehr in ganz Europa beeinträchtigte. Einhunderttausend gestrichene Flüge mit 10 Millionen betroffenen Passagieren sorgten bei den Airlines für Umsatzausfälle in Milliardenhöhe. Aber auch diesem Fall hat der Passagier zumindest Anspruch auf Betreuungsleistungen, wie Hotel- und Verpflegungskosten.
Laut EU-Richtlinie, die bei einer Flugverspätung oder einer Annullierung der Fluggesellschaften wie Condor, Iberia, Air Berlin, Ryan Air, TAP, Lufthansa u.a. gilt, müssen Passagiere ab einer Verspätung von mehr als drei Stunden finanziell entschädigt werden. Die Entschädigung bei Flugverspätungen von Flügen hat besonders in Frankfurt eine große praktische Bedeutung. Denn von diesem wichtigsten und mit Abstand größten deutschen Airport gehen sehr viele Flüge ab. Zum Beispiel ist der Condor Flugdienst – gemessen am Passagieraufkommen – die viertgrößte Fluggesellschaft, Lufthansa die größte in Deutschland. Wer von einer Flugverspätung in Frankfurt betroffen ist, kann seine Rechte hier geltend machen. Das gilt für alle – auch außereuropäische Fluggesellschaften, die ab Frankfurt (oder einem anderen Flughafen der EU) starten. Ein verspäteter Flug ab Flughafen Frankfurt führt dann zu einem Anspruch auf Schadensersatz, wenn bestimmte Bedingungen (wie zum Beispiel eine 3-Stunden-Verspätung und die Verantwortlichkeit der Fluggesellschaft) erfüllt sind.
Recht haben und Recht bekommen ist jedoch nicht immer das Gleiche. Das gilt auch für eine Entschädigung bei einer Flugverspätung. Auch dann, wenn ein verspäteter Flug beispielsweise ab Flughafen Frankfurt unstreitig vorliegt, wird der Anspruch auf Schadensersatz nicht immer einhellig beurteilt. Bisweilen berichten Fluggäste, dass auf Nachfragen wegen eines Schadensersatzes bei Flugverspätungen von den Fluggesellschaften nicht reagiert wird. In diesem Fall sollte unbedingt fachkundiger Rat eingeholt werden. Am besten wendet man sich dafür an einen im Reiserecht spezialisierten Rechtsanwalt in Frankfurt oder im Rhein-Main-Gebiet, da hier aufgrund der Größe des Flughafen s und des Passagieraufkommens eine größtmögliche Erfahrung garantiert ist. Manchmal reicht bereits ein einziges Schreiben, das von einem Rechtsanwalt für Reiserecht in Frankfurt unterschrieben ist. Oft nehmen die Airlines das Risiko eines Rechtsstreits, der möglicherweise durch mehrere gerichtliche Instanzen geht, nicht in Kauf.
Die Beauftragung eines Anwalts gewährleistet auch, dass man im Falle des Erfolges 100 % der Ausgleichsleistung, die bei einer Flugentfernung bis zu 1500 km pro Passagier 250,00 EUR, bei einer Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km immerhin 400,00 EUR und bei einer Entfernung über 3500 km sogar 600,00 EUR beträgt, den vollen Betrag ausgezahlt bekommt und nicht wie bei den auf diesem Gebiet tätigen Dienstleistern wie flightright, fairplane, euclaim und andere, eine mehr oder weniger hohe Provision zahlen muss.
Was besonders wichtig ist: Sammeln Sie für eine Entschädigung bei Flugverspätungen in Frankfurt Beweise! Um Ansprüche geltend zu machen, werden regelmäßig Nachweise verlangt, die für Entschädigungen oder Schadensersatz die Grundlage bilden. Dazu gehören in erster Linie natürlich die schriftlichen Dokumente wie Flugticket, Reisevertrag, Buchungsbestätigungen und Ähnliches. Aber auch Fotos können für die Geltendmachung eines Anspruchs wichtig sein. Am besten ist es, wenn man sich noch vor Ort die Verspätung bestätigen lässt. Für alle Reisegäste, für die ein Schadensersatz bei Flugverspätung in Frankfurt infrage kommt, gilt auf jeden Fall: Zögern Sie nicht, Ihre Ansprüche geltend zu machen! Oft zeigen sich Fluggesellschaften kulant und gewähren Gutscheine auch dann, wenn dafür nach dem Reiserecht eigentlich keine Rechtsgrundlage besteht. Denn jede seriöse Fluggesellschaft ist auf eine gute Reputation angewiesen – zufriedene Kunden zahlen sich aus.