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Schuldenfalle und Beratung
Schuldnerberatung Frankfurt

Vielfältige Lebensumstände, wie Arbeitslosigkeit, das Scheitern ihres Unternehmens, Krankheit oder auch Familienzuwachs, Scheidung können dazu führen, dass eingegangene Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern zur Zeit oder auch dauerhaft nicht wie vereinbart erfüllt werden können.

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Die Folgen sind zunächst erst einmal mehrere Mahnungen. Erfolgt dann noch keine Zahlung oder Reaktion des Schuldners, wird dann in der Regel sofort die Klage eingereicht und somit meist eine Pfändung ihres Einkommens. So weit muss es aber nicht kommen.

Hier kann Schuldnerberatung hilfreich eingreifen.

Zur Auswahl stehen drei Arten der Schuldnerberatung:

1. Schuldnerberatungen die nach § 305 Nr. I Insolvenzordnung staatlich anerkannt sind (z. Bsp. Caritas, Wohlfahrtsverbände oder kommunale Schuldnerberatungen).
Die Beratung ist meist kostenlos, eine Ausnahme kann nach einem Urteil des Bundessozialgerichts für Erwerbstätige bestehen. Erfragen Sie die eventuell anfallenden Kosten.
Bei vielen sozialen Beratungsstellen müssen allerdings mit Wartezeiten bis zu 6 Monaten für einen Termin gerechnet werden.

Verzweifelt über den Schuldenberg

2. Schuldnerberatung durch eine „geeignete Person“:
Hierzu zählen vor allem Anwälte und Notare. In der Regel entstehen keine Wartezeiten, die Beratung ist aber nicht kostenlos. Meist werden die Kosten aber schon dadurch gedeckt, dass der Berater sofort für tätig wird und damit Gläubigerkosten, Zinsen und Inkassogebühren vermieden werden.

3. Gewerbliche Schuldnerberatung.
Bei der Beauftragung einer gewerblichen Schuldnerberatung sollten sie Vorsicht walten lassen. Häufig fehlt die staatliche Anerkennung und es entstehen erhebliche Kosten. Gewerbliche Schuldnerberatungen sind nicht berechtigt, die für eine Privatinsolvenz erforderliche Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs mit Ihren Gläubigern auszustellen. Sie bedienen sich hierzu häufig eines Anwalts, der extra vergütet werden muss.

Was ist Aufgabe einer Schuldnerberatung?

Zunächst sichtet der Schuldnerberater Art und Umfang der monatlichen Belastungen. Bei Pfändungen rät er zur Führung eines pfändungsfreien Bankkontos. Durch das p-Konto wird sichergestellt, dass ihnen ein monatlicher Sockelbetrag zur Deckung der laufenden Kosten wie Miete und Lebensunterhalt trotz Pfändung verbleibt.
Danach erfragt der Schuldnerberater bei den Gläubigern die aktuellen Schuldenstände und versucht mit ihnen einen Vergleich zu verhandeln, wie Aussetzung oder Verminderung der Raten, Teilerlass der Schulden durch Einmalzahlungen.

Vertragsabschluss mit Handschlag

Scheitern diese Verhandlungen besteht auch für Privatpersonen die Möglichkeit der Insolvenz nach der Insolvenzordnung mit gleichzeitiger Beantragung der Stundung der Verfahrenskosten und Restschuldbefreiung.

Wenn Verhandlungen scheitern
Aktenordner Neuanfang und Insolvenz

 

Scheitern die Verhandlungen mit den Gläubigern, besteht auch für Privatpersonen die Möglichkeit der Insolvenz nach der Insolvenzordnung mit gleichzeitiger Beantragung der Stundung der Verfahrenskosten und Restschuldbefreiung.

Zwei Verfahren stehen zur Verfügung:

    1. Das Regelinsolvenzverfahren für Selbständige und ehemals Selbständige, wenn Schulden aus nicht gezahlten Mitarbeitervergütungen bestehen.
    2. Das Privatinsolvenzverfahren als vereinfachtes Verfahren für Privatpersonen, es dauert in der Regel 72 Monate. Hier ist zunächst ein außergerichtlicher Einigungsversuch in Form eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans mit den Gläubigern zu versuchen.
Die Bescheinigung des Scheiterns durch eine Schuldnerberatung ist Voraussetzung des weiteren Verfahrens. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird dem Schuldner ein Treuhandverwalter zur Seite gestellt, der für 12 Monate das pfändungsfreie Einkommen an die Gläubiger verteilt . In der Folgezeit, der Wohlverhaltensperiode, übernimmt diese Verpflichtung der Schuldner in eigener Verantwortung. Nach Ablauf von insgesamt 72 Monaten und gewissenhafter Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen erteilt das Gericht in der Regel eine Restschuldbefreiung. Die Schulden sind getilgt und der Schuldner kann wieder frei über sein Einkommen verfügen.
Der Autor
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