Im BGB, dem wichtigsten Gesetz für das Zivilrecht in Deutschland, finden sich jedoch nur sehr wenige Bestimmungen, die für die Wirksamkeit eines Vertrags eine schriftliche Fixierung voraussetzen. Schon der tägliche Einkauf in einem Geschäft in Frankfurt besteht aus einem Vertrag – in diesem Fall einem Kaufvertrag. Grundsätzlich ist ein Vertrag auch mündlich oder einfach nur durch ein schlüssiges Verhalten wirksam. Ein Vertrag begründet Rechte und Pflichten.
Wie sieht ein gewöhnlicher Vertrag aus? Ein Beispiel: In einem Kaufhaus in Frankfurt oder einem anderen Ort im Rhein-Gebiet überreicht ein Kunde dem Kaufhausangestellten wortlos an der Kasse ein Hemd. Der Angestellte gibt den Preis ein, nimmt das Geld entgegen und überreicht dem Kunden die Ware. Hier wurde – ganz ohne Worte – allein durch schlüssiges Verhalten ein Vertrag über den Kauf eines Hemdes abgeschlossen. Der Käufer verpflichtete sich dabei zur Zahlung des Kaufpreises. Der Verkäufer (meist als Stellvertreter des Geschäftseigentümers) nahm das Angebot des Käufers an und verschaffte dem Kunden das Eigentum an dem Hemd – indem er es ihm übergab. Hier wurde ein Vertrag in einem Kaufhaus in Frankfurt geschlossen – und gleichzeitig erfüllten die Vertragspartner (bzw. der Stellvertreter für den Geschäftsherrn) ihre aus dem Vertrag resultierenden Pflichten.
In der Praxis des Vertragsrechts in Frankfurt und anderen Orten des Rhein-Main-Gebiets spielen viele Rechtsgebiete eine Rolle. Ein Dienstleistungsvertrag richtet sich nach dem Arbeitsrecht, ein Kaufvertrag nach dem Kaufrecht, und ein Ehevertrag wird nach dem Familienrecht beurteilt. Allgemeines Zivilrecht spielt dabei immer eine Rolle. Denn der Allgemeine Teil des BGB und das Allgemeine Schuldrecht sind bei jeder Vertragsgestaltung zu beachten. Es ist interessant, dass der Vertrag im Gesetz nicht ausdrücklich definiert ist. Das BGB geht wie selbstverständlich davon aus, dass Bürger und juristische Personen Verträge eingehen, um ihre rechtlichen Angelegenheiten frei zu gestalten. Dies ist der Grundsatz der Privatautonomie im Zivilrecht. Allein in Frankfurt werden jeden Tag Hunderttausende von Verträgen geschlossen.
Die alte römische Maxime „pacta sunt servanda” bedeutet, dass Verträge einzuhalten sind. In der zivilrechtlichen Systematik nehmen Verträge eine besonders herausragende Stellung ein. Ein Vertrag – falls dieser in einem Rechtsstreit vorliegt – ist der Ausgangspunkt jeder juristischen Prüfung. Was die Vertragsparteien vereinbart haben, wird zur Grundlage der rechtlichen Prüfung. Gesetzliche Bestimmungen können bei der Auslegung der Einigung wirksam sein oder Vertragslücken schließen. Viele Regelungen des BGB können aber durch vertragliche Vereinbarung ausgeschlossen werden. Grundsätzlich können Verträge jeglicher Art geschlossen werden. Diese sind wirksam, sofern sie nicht gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstoßen.
Viele Rechtsanwälte in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet werben mit Schwerpunkten. Auch viele Fachanwälte sind in Frankfurt ansässig. Einen Fachanwaltstitel für Vertragsrecht gibt es allerdings nicht – auch einen Fachanwalt für Zivilrecht wird man in Frankfurt vergeblich suchen. Denn Vertragsrecht ist ebenso wie das Zivilrecht sehr umfassend. Wer jedoch als Bürger beispielsweise Streitigkeiten rund um einen Kaufvertrag hat, kann mit der Suche nach einem „Rechtsanwalt Vertragsrecht Frankfurt” einer Lösung des Problems näherkommen.
Ein Großteil der Verträge des täglichen Lebens wird durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bestimmt. Das gilt für im Internet geschlossene Verträge genauso wie für Verträge in Frankfurter Kaufhäusern, in denen die AGB in den Verkaufsräumen aushängen und somit für die Kunden sichtbar sind. Unter AGB versteht man Regelungen, die für eine Vielzahl von gleichartigen Verträgen vorformuliert sind. Diese oft als „Kleingedrucktes” bezeichneten Vertragsklauseln werden nur unter bestimmten Bedingungen wirksam. Der Gesetzgeber hat viele verbraucherfreundliche Regeln aufgestellt, die den Käufer einer Sache vor unangemessenen Benachteiligungen durch vorformulierte Vertragsbedingungen schützen. Beispielsweise werden überraschende und ungewöhnliche Klauseln nicht Bestandteil eines Vertrags – auch dann nicht, wenn der Vertragspartner ausdrücklich darauf hinweist.
Oft nehmen Firmen für die Vertragsgestaltung in Bezug auf AGB einen Rechtsanwalt in Frankfurt oder in der Rhein-Main-Region mit Schwerpunkt Vertragsrecht in Anspruch. Denn gerade in Frankfurt ist Vertragsrecht ein täglicher Gegenstand der Streitigkeiten unter Geschäftspartnern. Und oft stellt auch vor den Gerichten in Frankfurt Vertragsrecht einen Streitgegenstand dar. Durch die freie Vereinbarung von verbindlichen Regeln beeinflussen Verträge sämtliche Bereiche des Zivilrechts, so zum Beispiel auch das Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht oder das Internetrecht.
Dass in der Finanz- und Wirtschaftsmetropole Frankfurt Vertragsrecht oft auch internationale Aspekte hat, verwundert kaum. Einzelne Regelungen und Vertragsklauseln müssen bei Verträgen mit internationalem Bezug das jeweilige Rechtssystem und Vertragsrecht anderer Länder berücksichtigen. Ein Rechtsanwalt in Frankfurt mit Schwerpunkt Vertragsrecht wird bei der Vertragsgestaltung dafür sorgen, dass internationales oder europäisches Recht immer dann berücksichtigt wird, wenn dies für einzelne Verträge wichtig ist. Als internationale Finanz- und Wirtschaftsmetropole ist Frankfurt auch für das internationale Vertragsrecht ein bedeutender Ort. In Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet werden täglich Verträge geschlossen, die das Wirtschaftsleben auf der ganzen Welt beeinflussen. Wer einen zuverlässigen Rechtsrat benötigt, sollte sich an einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Frankfurt wenden.