Umzugsservice in Frankfurt

Vollservice bei einem Privatumzug Frankfurt

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Wer umziehen will, muss vieles beachten. Das Projekt Privatumzug setzt eine sorgfältige Planung voraus. Viele Fragen müssen geklärt werden: Welche Möbel ziehen mit? Welche Spedition soll für den Transport beauftragt werden?

Welche Leistungen erhalte ich bei einem Vollservice für einen Privatumzug in Frankfurt?

Ist für bestimmte Möbel eine Montage oder eine vorübergehende Lagerung erforderlich? Internationale Umzüge, beispielsweise von Frankfurt ins europäische Ausland oder nach Übersee, erfordern eine umfassende und eingehende Beratung durch kompetente Fachleute. Wie wird die Zollabwicklung bei einem Auslandsumzug gehandhabt? Entstehen Kosten für eine Zollabwicklung im Rahmen eines Auslandsumzugs? Wenn ja, wie hoch sind diese Kosten? Und wer beruflich einen Ortswechsel vornehmen muss, fragt sich oft, ob nicht die Übernahme der Umzugskosten durch Arbeitgeber vorteilhaft wäre.

Viele Kunden wählen heutzutage Dienstleistungspakete von Umzugsunternehmen, die sämtliche Arbeiten zu einem Festpreis abdecken. Der Vollservice bei einem Privatumzug (Umzugsvollservice) wird immer beliebter – auch in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet. Denn nicht nur Firmenumzüge oder Büroumzüge setzen intelligente Logistik und sorgfältige Planung voraus. Auch Privatumzüge erfordern, dass man sich um viele Details kümmert – und das am besten schon Monate vor dem Umzugstermin. Immer mehr Menschen wenden sich an Umzugsunternehmen in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet, die einen Vollservice bei einem Privatumzug anbieten. Ob nah oder fern, ob viel oder wenig Mobiliar – wer nach einem Umzugsvollservice in Frankfurt und Rhein-Main sucht, erhält viele Angebote.

Zuverlässige Umzugsbetriebe nehmen den Slogan „Vollservice bei einem Privatumzug Frankfurt” wörtlich: Umzugsvollservice in Frankfurt und Rhein heißt, dass sich der Kunde um nichts kümmern muss, was die Verpackung, das Bereitstellen, das Tragen und den Transport der Möbel betrifft. Der Kunde muss am Umzugstag selbst gar nicht anwesend sein. Denn der Vollservice bei einem Privatumzug ist umfassend. Viele Menschen in Frankfurt und Rhein-Main nehmen einen Umzugsvollservice in Anspruch, weil sie mit anderen Aufgaben rund um den Ortswechsel mehr als genug beschäftigt sind. Gerade bei einem Wechsel der Arbeitsstelle macht sich dies bezahlt – erst recht dann, wenn eine Übernahme der Umzugskosten durch Arbeitgeber vereinbart wird. Arbeitnehmer können durch eine solche Vereinbarung viel Geld und Steuern sparen.

Übernimmt mein Arbeitgeber die Umzugskosten?

Wenn die Übernahme der Umzugskosten durch Arbeitgeber vereinbart wird, setzt sich das Umzugsunternehmen mit dem Arbeitgeber in Verbindung, um die Einzelheiten der Abwicklung und Bezahlung auszuhandeln. Auch dies gehört zu einem Vollservice bei einem Privatumzug – auch dann, wenn es von Frankfurt ins europäische Ausland oder nach Übersee geht. Renommierte Umzugsunternehmen übernehmen auch die Formalitäten einer Zollabfertigung bei einem Auslandsumzug. Durch den Wegfall der Zollgrenzen in der Europäischen Union im Jahr 1993 hat das Thema „Zollabwicklung Auslandsumzug” zwar an Bedeutung verloren. Doch gerade im globalisierten Zeitalter werden auch die Distanzen für Privatumzüge immer größer. Wenn Privatumzüge in die USA, nach Asien oder auch nur in die Schweiz anstehen, führt an einer Zollabfertigung beim Auslandsumzug kein Weg vorbei.

Vollservice bei einem Privatumzug in Frankfurt

Ein professionell ausgeführter Vollservice bei einem Privatumzug (Umzugsvollservice) in Frankfurt und Rhein-Main hat vor allem in puncto Kostentransparenz viele Vorteile. Die Kosten für Privatumzüge werden von vornherein festgesetzt. Jeder einzelne Kostenpunkt kann zwischen dem Kunden und dem Umzugsunternehmen ausgehandelt werden. Oft vereinbaren die Parteien auch einen Kostenvoranschlag, der eine zuverlässige Orientierung bietet, aber Raum für Extra-Leistungen beim Umzugsvollservice lässt. Die Notwendigkeit solcher zusätzlichen Leistungen stellt sich oft erst im Verlauf des Umzugs selbst heraus. So kann es sich beispielsweise ergeben, dass infolge Platzmangels die vorübergehende Aufbewahrung eines Möbelstücks in einem Lager notwendig wird. Jede renommierte Möbelspedition bzw. Umzugsfirma weiß in solchen Situationen Rat. Ein passender Lagerplatz wird – wenn er nicht selbst gestellt werden kann – von Servicepartner des Unternehmens kurzfristig angemietet. Selbstverständlich erfolgen diese Sonderleistungen nur nach vorheriger Absprache mit dem Kunden.

Was muss ich bei einer Auftragserteilung an ein Umzugsunternehmen beachten?

Leider stellen Dienstleistungen für Privatumzüge auch für viele „schwarze Schafe” eine lukrative Einnahmequelle dar. Der potenzielle Kunde sollte deshalb gerade bei der Auswahl eines Umzugsunternehmens aufpassen. Wer mit „Vollservice bei einem Privatumzug zum Pauschalpreis” wirbt, aber auf jede vorherige Besichtigung des Umzugsguts verzichtet, Versprechungen ins Blaue hinein macht und keine Versicherung für den Möbeltransport anbietet, ist in aller Regel nicht seriös. Das macht sich spätestens dann bemerkbar, wenn bei der Bezahlung die Mehrwertsteuer unter den Tisch fällt. Diese Art von Umzugsvollservice ist insbesondere für den Kunden mit großen Risiken verbunden. Wenn Sie selbst einen Umzug ins Auge fassen, sollten Sie sich möglichst an Unternehmen in Frankfurt und Rhein-Main wenden, die über eine gute Reputation und viel Erfahrung verfügen. Denn seriöse Unternehmen für Umzüge beherzigen den alten Möbelpacker-Spruch: „Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.”

Übernahme der Umzugskosten durch Arbeitgeber
Viele Privatumzüge sind beruflich veranlasst. Wer als Arbeitnehmer eine Stelle in einer weiter entfernten Stadt antritt, kann die Kosten für seinen Umzug steuerlich als Werbungskosten absetzen. Noch günstiger ist natürlich eine Übernahme der Umzugskosten durch Arbeitgeber. Diese Art des Ersatzes von Auslagen ist auch steuerlich vorteilhaft, denn hierfür fallen weder Steuern noch Sozialabgaben ab – soweit keine Höchstbeträge überschritten werden, die von den Finanzbehörden als Werbungskosten anerkannt werden. Im Fall der Übernahme der Umzugskosten durch Arbeitgeber übernimmt es meist das Umzugsunternehmen, mit dem Arbeitgeber über die Kosten und Details des Umzugs zu verhandeln. Zu diesen Kosten zählen beispielsweise auch die Gebühren für eine Zollabwicklung beim Auslandsumzug.
Festpreis bei Umzügen
Ein Festpreis schafft auch beim Umzugsvollservice in Frankfurt und Rhein-Main Planungssicherheit. Umzugsbetriebe bieten ihren Kunden Pakete an, die ganz bestimmte Leistungen enthalten. Dafür wird ein einheitlicher Preis bezahlt. In diesen Paketen können zum Beispiel folgende Leistungen enthalten sein: Zollabwicklung Auslandsumzug, Einrichten einer Halteverbotszone, Einlagerungen, Zwischenlagerungen und so weiter. Wer einen Vollservice bei einem Privatumzug in Anspruch nehmen will, wird von einer seriösen Umzugsfirma von Anfang an über alle anfallenden Kosten aufgeklärt. Stellt sich im Verlauf eines Umzugs heraus, dass eine zusätzliche Leistung nötig wird, die anfangs nicht vorgesehen war, wird der Kunde darüber sofort in Kenntnis gesetzt. Für alle Privatumzüge gilt selbstverständlich, dass ein seriöser Betrieb für Umzüge die Mehrwertsteuer in der Rechnung korrekt ausweist.
Zollabwicklung Auslandsumzug
Durch den Wegfall der Zollgrenzen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ist auch die Zollabfertigung bei einem Auslandsumzug weitgehend entfallen. Wer zum Beispiel von Deutschland nach Dänemark, in die Niederlande, nach Frankreich oder Belgien umziehen will, kann mit seinem Umzugsgut einfach über die Grenze fahren. Eine Zollabfertigung beim Auslandsumzug ist aber immer dann nötig, wenn die Grenzen der EU verlassen werden. In diesem Fall gelten besondere Bestimmungen – je nachdem, welches Zielland gewählt wird. Wer zum Beispiel in die Schweiz umzieht, muss Übersiedlungsgut deklarieren – also bei der Zollabfertigung beim Auslandsumzug angeben, ohne Abgaben zu bezahlen. Zum Übersiedlungsgut zählen Gegenstände, die man bereits seit mehr als einem halben Jahr in Besitz hat.

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