Frankfurt am Main ist als Wirtschafts-, Industrie- und vor allem Finanzmetropole Standort vieler Unternehmen mit einer großen Anzahl von Arbeitsplätzen. Die moderne Arbeitswelt verändert sich stark, Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehen vor ständig neuen Herausforderungen: Arbeitsabläufe werden komplizierter, schneller und effektiver. Dabei spielt der Erhalt menschlicher Arbeitsbedingungen eine große Rolle. Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Prävention sind deshalb gerade heute besonders wichtig – auch in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet. Das Arbeitsschutzgesetz versucht Betriebe dabei zu unterstützen, alle Mitarbeiter vor Gefährdungen der Gesundheit möglichst sicher zu schützen. Ausgangspunkt ist dabei immer eine konkrete Gefährdungsbeurteilung. Neben den „klassischen” Gefährdungen (zum Beispiel chemischer oder biologischer Art) berücksichtigt das Arbeitsschutzgesetz auch die spezifische Gestaltung von Arbeitsverfahren und -abläufen. Auch die unzureichende Unterweisung der Beschäftigten in ihre Aufgaben kann zu Gefährdungen führen (§ 5 Abs. 3 Nr. 5 Arbeitsschutzgesetz). Das Arbeitsschutzgesetz stellt auch ausdrücklich fest, dass psychische Belastungen durch bestimmte Arbeitsabläufe eine Quelle von Gefahren darstellen (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG). Auch die demografische Entwicklung, die mit einer Verlängerung der Lebensarbeitszeiten verbunden ist, erfordert bei der Arbeitssicherheit und dem Arbeitsschutz neue Orientierungen. Besonders in Großstädten wie Frankfurt ist diese Entwicklung deutlich sichtbar. Zum Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit in Frankfurt gehören deshalb auch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. Dies ist im Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich normiert worden. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sind ebenfalls wichtig, sie sind jedoch im Vergleich zur medizinischen Vorsorge nachrangig. Beschäftigte haben ein Recht darauf, sich arbeitsmedizinisch untersuchen und beraten zu lassen. Bei besonderen Gefährdungen ist die Vorsorge gesetzlich vorgeschrieben. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die im Jahr 2008 in Kraft trat, hat hierfür einheitliche Regelungen geschaffen. Verantwortlich für eine funktionierende Arbeitssicherheit und Arbeitsschutzorganisation im Betrieb ist vorrangig der Arbeitgeber. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Betriebsärzte und Fachkräfte für die Arbeitssicherheit bestellt werden. Das gilt insbesondere für Betriebe ab einer gewissen Größe oder für Unternehmen, die in besonders gefährlichen Bereichen arbeiten. Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für effektive Schutzmaßnahmen. Dazu stellen die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, aber auch die Arbeitschutzbehörde des Landes Hessen für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet sowie die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung viele praktische Anleitungen zur Verfügung. Die Eingabe des Stichworts „Gefährdungsbeurteilung”, möglichst im Zusammenhang mit „Frankfurt”, „Rhein-Main” oder „Arbeitsschutz”, hilft bei der Suche nach diesen Anleitungen.

Nicht nur in Frankfurt, auch in anderen Städten des Rhein-Main-Gebiets fällt die große Anzahl von Baustellen auf. Und gerade in der Bauwirtschaft sind Unfälle – und Arbeitserkrankungen – überdurchschnittlich häufig zu beklagen. Das liegt an den hohen körperlichen Belastungen der Arbeitnehmer, erhöhten Unfallgefahren (man denke nur an die Hochhäuser in Frankfurt!), der ständigen Änderung der Arbeitsumgebung und nicht zuletzt auch an den Witterungseinflüssen. Um diesen Gefahren zu begegnen, wurden technische und organisatorische Mindestanforderungen für Baustellen in der Arbeitsstättenverordnung und Baustellenverordnung festgelegt. Die oft unter terminlichen Hochdruck arbeitenden Unternehmen am Bau sind angehalten, diese Mindestanforderungen genau einzuhalten. Besonders die Arbeitssicherheit am Bau – auch in Frankfurt – zeigt deutlich, dass Arbeitsschutz eine sehr differenzierte Aufgabe ist, deren Erfüllung im allgemeinen Interesse liegt.