Frankfurt am Main ist als Wirtschafts-, Industrie- und vor allem Finanzmetropole Standort vieler Unternehmen mit einer großen Anzahl von Arbeitsplätzen. Die moderne Arbeitswelt verändert sich stark, Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehen vor ständig neuen Herausforderungen: Arbeitsabläufe werden komplizierter, schneller und effektiver. Dabei spielt der Erhalt menschlicher Arbeitsbedingungen eine große Rolle. Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Prävention sind deshalb gerade heute besonders wichtig – auch in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet. Das Arbeitsschutzgesetz versucht Betriebe dabei zu unterstützen, alle Mitarbeiter vor Gefährdungen der Gesundheit möglichst sicher zu schützen. Ausgangspunkt ist dabei immer eine konkrete Gefährdungsbeurteilung. Neben den „klassischen” Gefährdungen (zum Beispiel chemischer oder biologischer Art) berücksichtigt das Arbeitsschutzgesetz auch die spezifische Gestaltung von Arbeitsverfahren und -abläufen. Auch die unzureichende Unterweisung der Beschäftigten in ihre Aufgaben kann zu Gefährdungen führen (§ 5 Abs. 3 Nr. 5 Arbeitsschutzgesetz). Das Arbeitsschutzgesetz stellt auch ausdrücklich fest, dass psychische Belastungen durch bestimmte Arbeitsabläufe eine Quelle von Gefahren darstellen (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG).
Auch die demografische Entwicklung, die mit einer Verlängerung der Lebensarbeitszeiten verbunden ist, erfordert bei der Arbeitssicherheit und dem Arbeitsschutz neue Orientierungen. Besonders in Großstädten wie Frankfurt ist diese Entwicklung deutlich sichtbar. Zum Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit in Frankfurt gehören deshalb auch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. Dies ist im Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich normiert worden. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sind ebenfalls wichtig, sie sind jedoch im Vergleich zur medizinischen Vorsorge nachrangig. Beschäftigte haben ein Recht darauf, sich arbeitsmedizinisch untersuchen und beraten zu lassen. Bei besonderen Gefährdungen ist die Vorsorge gesetzlich vorgeschrieben. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die im Jahr 2008 in Kraft trat, hat hierfür einheitliche Regelungen geschaffen. Verantwortlich für eine funktionierende Arbeitssicherheit und Arbeitsschutzorganisation im Betrieb ist vorrangig der Arbeitgeber. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Betriebsärzte und Fachkräfte für die Arbeitssicherheit bestellt werden. Das gilt insbesondere für Betriebe ab einer gewissen Größe oder für Unternehmen, die in besonders gefährlichen Bereichen arbeiten. Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für effektive Schutzmaßnahmen. Dazu stellen die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, aber auch die Arbeitschutzbehörde des Landes Hessen für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet sowie die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung viele praktische Anleitungen zur Verfügung. Die Eingabe des Stichworts „Gefährdungsbeurteilung”, möglichst im Zusammenhang mit „Frankfurt”, „Rhein-Main” oder „Arbeitsschutz”, hilft bei der Suche nach diesen Anleitungen.
Welche branchenspezifische Arbeitssicherheitsvorschriften gelten für Unternehmen in Frankfurt, und wie können sie sicherstellen, dass diese eingehalten werden?
Allgemein gelten für Arbeitssicherheit Frankfurt insbesondere das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Branchenspezifisch gelten zusätzlich beispielsweise:
- für die Bauwirtschaft die Baustellenverordnung (BaustellV),
- für die Industrie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die insbesondere die Schuldung für den Umgang mit Gefahrgütern sicherstellt,
- für Handel und Logistik die UVV-Lagerung und UVV-Flurförderzeuge.
Wie können Unternehmen in Frankfurt die Effektivität ihrer Arbeitssicherheitsmaßnahmen kontinuierlich überwachen und verbessern?
Arbeitssicherheit Frankfurt wird hauptsächlich durch die Beauftragung spezialisierter Unternehmen für Arbeitssicherheits- und Gefahrgutberatung gewährleistet. Die Experten können zum Beispiel die Schulung für den Umgang mit Gefahrgütern in Frankfurt übernehmen.
Wie können Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Frankfurt gemeinsam an der Verbesserung der Arbeitssicherheit arbeiten und welche Rolle spielen dabei Kommunikation und Schulungen?
Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern wird wesentlich gestärkt, wenn ein externes Unternehmen engagiert wird. Dieses stellt neben der Schulung für den Umgang mit Gefahrgütern in Frankfurt zusätzlich sicher, dass alle Mitarbeiter in die Entwicklung und Aktualisierung von Sicherheitsmaßnahmen eingebunden werden. Alle Mitarbeiter werden dabei für potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz sensibilisiert. Das Ziel ist eine offene Feedback-Kultur im Betrieb: Arbeitnehmer und Arbeitgeber arbeiten für das gemeinsame Ziel Arbeitssicherheit Frankfurt zusammen.
Ein besonderer Aspekt der Arbeitssicherheit sind Gefahrgüter. Wer damit umgeht, mit gefährlichen Stoffen arbeitet oder diese transportiert, geht ein erhöhtes Risiko ein. Auch die Umwelt wird durch solche Arbeiten oder Transporte regelmäßig gefährdet. Ein Gefahrguttransport unterliegt deshalb strengsten gesetzlichen Bestimmungen. So dürfen bestimmte Gefahrgüter nur auf Autobahnen transportiert werden. Wer davon abweichen will – wer zum Beispiel einen Transport durch Frankfurt oder einen anderen Ort im Rhein-Main-Gebiet durchführen will -, benötigt dafür eine schriftliche Erlaubnis von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde: eine „Bestimmung des Fahrwegs” im Sinne von § 35 Abs. 3 der GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt). Manchmal werden Fahrwegbestimmungen auch öffentlich bekannt gegeben und haben als Allgemeinverfügung Verbindlichkeit für diejenigen, die mit Gefahrguttransporten befasst sind.
Auffällig bei Gefahrguttransporten sind die Warntafeln, die auf die Art des jeweiligen Gefahrguts einen Hinweis geben. Die Gefahrgüter sind klassifiziert: So sind explosive Güter der Klasse 1 zugeordnet, Gase der Klasse 2, brennbare Flüssigkeiten der Klasse 3 und so weiter. Um gefährliche Güter auf der Straße transportieren zu dürfen, müssen Fahrer eine sogenannte ADR-Bescheinigung vorlegen können. Der TÜV oder die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bieten Kurse an, die auf die ADR-Prüfung vorbereiten. Auch die GGA Gesellschaft für Gefahrgut- und Arbeitsschutzberatung mbH in Frankfurt bietet ADR-Schulungen für Fahrzeugführer an. Diese Basiskurse dauern in der Regel drei Tage. Wer bei der Prüfung mindestens 25 von 30 Fragen richtig beantwortet, erhält die ADR-Bescheinigung, die zum Transport aller gefährlichen Güter mit Ausnahme von explosiven Stoffen (Klasse 1) und radioaktiven Stoffen (Klasse 7) berechtigt. Für diese besonders gefährlichen Stoffe müssen die Fahrer zusätzliche Prüfungen ablegen.Nicht nur in Frankfurt, auch in anderen Städten des Rhein-Main-Gebiets fällt die große Anzahl von Baustellen auf. Und gerade in der Bauwirtschaft sind Unfälle – und Arbeitserkrankungen – überdurchschnittlich häufig zu beklagen. Das liegt an den hohen körperlichen Belastungen der Arbeitnehmer, erhöhten Unfallgefahren (man denke nur an die Hochhäuser in Frankfurt!), der ständigen Änderung der Arbeitsumgebung und nicht zuletzt auch an den Witterungseinflüssen. Um diesen Gefahren zu begegnen, wurden technische und organisatorische Mindestanforderungen für Baustellen in der Arbeitsstättenverordnung und Baustellenverordnung festgelegt. Die oft unter terminlichen Hochdruck arbeitenden Unternehmen am Bau sind angehalten, diese Mindestanforderungen genau einzuhalten. Besonders die Arbeitssicherheit am Bau – auch in Frankfurt – zeigt deutlich, dass Arbeitsschutz eine sehr differenzierte Aufgabe ist, deren Erfüllung im allgemeinen Interesse liegt.