Heizkostenabrechnung in Frankfurt

Heizkostenabrechnung Frankfurt

Einmal im Jahr kommt sie ins Haus: die Heizkostenabrechnung. Nur die wenigsten Mieter betrachten sie genauer, denn für viele ist diese Auflistung von Zahlen zu kompliziert. Sie wird entweder vom Vermieter oder von externen Anbietern erstellt.

Doch eine Kontrolle der Heizkostenabrechnung ist immer wichtig - wer ein wenig genauer hinsieht, kann Geld sparen. Denn jede Abrechnung über die Heizkosten muss den gesetzlichen Bestimmungen genügen - und manche Heizkostenrechnung ist überhöht.

Grundlage der Heizkostenabrechnung ist die Heizkostenverordnung. Die Regelungen der Heizkostenverordnung gelten für:

  • alle Häuser, die mit einer Zentralheizungs- und Warmwasserversorgungsanlage ausgestattet sind,
  • deren Kosten auf die einzelnen Mieter oder einzelnen Eigentümer verteilt werden oder
  • wenn Fernwärme bezogen wird.

Welche Angaben findet der Mieter auf der Abrechnung? Am Anfang steht die Aufstellung der Gesamt-Heizkosten. Dies sind Ausgaben für den Brennstoff (Fernwärme, Öl, Gas). Auch Heiznebenkosten sind neben dem Energieverbrauch auf einer Heizkostenabrechnung Frankfurt aufgeführt. Das sind zum Beispiel die Kosten für die Wartung der Heizung, unter anderem können dies auch Schornsteinfeger-Gebühren und Betriebsstromkosten der Heizungsanlage sein.

Die Heizkostenabrechnung ist ein Teil der Betriebskostenabrechnung. Die technischen Voraussetzungen dafür sind in der DIN 4713 festgelegt. Der Vermieter kann grundsätzlich selbst entscheiden, welche Messgeräte er für die Feststellung der Einzelverbräuche verwendet. Die Kosten für die erstmalige Anschaffung der Geräte kann der Vermieter auf den Mieter umlegen. Die Heizkostenordnung bestimmt, dass mindestens die Hälfte und höchstens 70 Prozent des Anteils an den Heizkosten vom konkreten Verbrauch abhängen müssen.

Grundsätzlich trifft den Vermieter die Pflicht zur Verbrauchsanalyse: Er trägt dafür Sorge, eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Aufteilung der Heizkosten aufzustellen. Die Heizkostenabrechnung Frankfurt muss jährlich erfolgen, wobei der Abrechnungszeitraum nicht unbedingt ein Kalenderjahr sein muss. Die Heizkostenabrechnung muss dem Mieter aber spätestens ein Jahr nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums vorliegen. Das Gesetz bestimmt in § 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB, dass bei einer Überschreitung dieser Frist der Mieter zu Nachzahlungen nicht verpflichtet ist. Übrigens werden jedes Jahr in Deutschland 15 Millionen Heizkostenabrechnungen verschickt.

Grundlage der Heizkostenabrechnung beziehungsweise der Verteilung der Heizkosten ist nicht nur der individuelle Verbrauch, sondern auch ein vorab festgelegter Maßstab, der sich in Regel nach der Wohnfläche bestimmt - dieser kann zwischen 30 und 50 Prozent der Gesamtkosten betragen. Besonders dieser Umstand ist wichtig, um die Heizkostenabrechnung zu verstehen - prinzipiell ist man als Mieter also auch dann zur Bezahlung eines Anteils der Heizkosten verpflichtet, wenn man selbst nur außerordentlich wenig oder gar nicht geheizt hat.

In jedem Fall lohnt es sich für den Mieter, bei Auffälligkeiten den Vermieter zu kontaktieren und gegebenenfalls die Unterlagen einzusehen, auf der die Heizkostenabrechnung basiert - dazu ist der Mieter berechtigt, wenn er dies spätestens vier Wochen nach Erhalt der Heizkostenabrechnung ankündigt. Dadurch können sich Ungereimtheiten oft klären lassen. Der Vermieter muss die Heizkostenabrechnung beim Vorliegen von Fehlern neu aufstellen. Eine zu Unrecht erstellte Heizkostenabrechnung verpflichtet den Mieter nicht zur Zahlung.

Wie werden Heizkosten gemessen? Heizkostenverteiler sind Erfassungsgeräte am Heizkörper, die den individuellen Anteil der Heizkosten messen. Diese Geräte messen keine physikalische Größe (wie zum Beispiel die Menge eines Wasserdurchlaufs), sondern nur einen Wert, der ein Verhältnis zu einer Gesamtgröße festlegt. Ein Wasserzähler dagegen (oft auch - fälschlicherweise - als Wasseruhr bezeichnet) zeigt das Volumen einer durchgeflossenen Wassermenge an. Diese Zähler sind für eine Heizkostenabrechnung nicht zugelassen. Für eine Ablesung oder Zwischenablesung der Verbräuche werden zumeist externe Betriebe vom Vermieter beauftragt.

Natürlich kann es vorkommen, dass die Heizkostenverteiler defekt oder aus einem anderen Grund nicht ablesbar sind. In diesem Fall sieht § 9a Abs. 1 der Heizkostenverordnung vor, dass die Werte geschätzt werden können. Diese Schätzung darf natürlich nicht „ins Blaue hinein“ erfolgen, sondern muss eine belastbare Grundlage haben. Diese Grundlage bietet in erster Linie der frühere Verbrauch des Mieters. Bei den vorliegenden Zahlen hat der Vermieter aber nicht nur die festen Werte, sondern auch Tendenzen zu berücksichtigen, die sich eindeutig aus den vorliegenden Zahlen ergeben. Sind allerdings zu viele Geräte nicht ablesbar und mehr als 25 Prozent der Wohnfläche davon betroffen, ist eine verbrauchsabhängige Berechnung nicht mehr möglich. Dies ergibt sich aus § 9a Abs. 2 der Heizkostenverordnung.

Mit der Heizkostenabrechnung werden monatliche Vorschüsse auf die entsprechenden Betriebskosten verrechnet. Manchmal kann sich deshalb auch ein Überschuss zugunsten des Mieters ergeben. Dieser wird normalerweise mit einer der folgenden monatlichen Mietzahlungen verrechnet. Oft sind allerdings auch Nachzahlungen fällig. Die jährliche Heizkostenabrechnung belohnt jedenfalls diejenigen, die beim Heizen darauf achten, dass mit Energie sparsam umgegangen wird. Tipps zum intelligenten und ressourcenschonenden Heizen gibt es unter anderem beim Bundesministerium für Umwelt.

Die Heizkostenabrechnung ist also alles andere als ein „Buch mit sieben Siegeln“ - dafür sorgen schon die gesetzlichen Vorgaben, die unter anderem auch die Überschaubarkeit und Verständlichkeit dieser jährlichen Abrechnung sicherstellen wollen. Für Mieter ist es auf jeden Fall ratsam, einen Blick auf die Heizkostenabrechnung zu werfen.

Die häufigsten Fehler
Eine überhöhte Heizkostenabrechnung kann viele Ursachen haben. Hier sind die häufigsten Gründe aufgeführt, die Fehler bei der Abrechnung zur Folge haben.
  • Zugrundelegung eines falschen Verteilerschlüssels
  • Verspäteter Zugang der Heizkostenabrechnung (keine Nachzahlungspflicht!)
  • Der Verbrauch wurden geschätzt, obwohl eine Messung verpflichtend ist
  • Keine oder falsche Berücksichtigung von Mieterwechseln
  • Unberechtigte Anrechnung von Heizkosten für leer stehende Wohnungen
  • Zu hohe Gebühren für den Messdienst
Was Mieter beachten sollten
Grundlage des individuellen Wärmeverbrauchs sind die Ablesungen oder Zwischenablesungen die in der Wohnung des Mieters erfolgen. Meist handelt es sich um externe Unternehmen, die die Ablesungen für den Vermieter übernehmen. Hier sind einige Tipps, die eine korrekte Feststellung der Werte sicherstellen.
  • Lesen Sie vor dem Termin die Werte an den einzelnen Heizkostenverteilern selbst ab.
  • Fragen Sie nach einem Beleg, der die abgelesenen Werte ausweist.
  • Bei den sogenannten Verdunstungsröhrchen ist der Wert entscheidend, der sich aus einer Ablesung in Augenhöhe ergibt - der untere Punkt der kleinen Kurve ist dabei ausschlaggebend.
So spart man Heizkosten
Viele Mieter sind überrascht, wenn sie am Ende eines Jahres zu einer Nachzahlung aufgefordert werden, weil sie einen verhältnismäßig hohen Anteil am Gesamtverbrauch haben. Dabei reichen schon kleine Verhaltensänderungen, um die Heizkosten auf einem niedrigen Niveau zu halten und durch einen niedrigen Energieverbrauch gleichzeitig die Umwelt zu schonen. Einige Beispiele:
  • Wenn die Fenster geöffnet sind, sollte die Heizung ausgeschaltet werden - dauerhaft gekippte Fenster sind zu vermeiden.
  • Im Allgemeinen ist eine Raumtemperatur von 19 Grad ausreichend.
  • Programmierbare Heizkörperthermostate sorgen immer für die Idealtemperatur.
  • Wärmeverluste durch die Fenster können vermieden werden, indem die Rollos heruntergelassen werden, beispielsweise nachts.
  • Eine Isolationsschicht hinter dem Heizkörper vermeidet Wärmeverluste.

Branchenkompass Frankfurt
Der Autor
Branchenkompass Frankfurt

Seit mehr als siebenundzwanzig Jahren bringt der BranchenKompass in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet Anbieter und Kunden erfolgreich zusammen. Im globalen Web bieten wir die lokale Kompetenz. Nutzen Sie unser Wissen. Wir bieten eine große Auswahl von Medien und zahlreiche Marketinginstrumente, damit Sie im Web von Ihren Kunden gefunden werden.

Branchenkompass
Dr. Bentlage Branchen-Kompass Verlagsgesellschaft mbH
Feststr. 11
60316 Frankfurt

Telefon: 069 456456

Mail: info@branchenkompass.de

Internet: www.branchenkompass.de

Besuchen Sie uns auch auf Facebook

Sie können für Sie können für BranchenKompass Frankfurt Bewertungen abgeben, oder sich die Bewertungen von Kunden ansehen. Klicken Sie.

Bewertung abgeben für Branchen Kompass Frankfurt

 nach oben
Heizkostenabrechnung Energiekosten Energieausweis Heizkostenverteiler Frankfurt
Heizkostenverteiler Wiesbaden
Umlagenabrechnung Funkmessgeräte Messgeräte Wasserzähler
Mieterberatung Frankfurt Verbraucherschutzberatung Verbraucherzentrale Mainz
Verbraucherzentrale Frankfurt
Verbraucherzentrale Wiesbaden Energieberatung
beim Branchenkompass Frankfurt suchen und finden