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die Skyline von Frankfurt im Rhein-Main Gebiet

gekündigt in Frankfurt
Kündigungsschutz
Frankfurt

Welche Rechte habe ich bei einer Kündigung?
Häufig kommen Kündigungen unangekündigt, ohne ersichtlichen Grund. Die meisten Betroffenen sind geschockt und verärgert zu gleich. Es stellen sich viele Fragen: Wie soll es weitergehen? Warum wurde gerade mir gekündigt? Ist die Kündigung überhaupt wirksam?

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Sie müssen die Kündigung nicht einfach akzeptieren. Sie können sich wehren! Das Kündigungsschutzgesetz sieht hierzu die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht vor. Das Arbeitsgericht muss dann prüfen, ob die Kündigung berechtigt war oder aufgehoben werden muss.

Schaffen Sie Waffengleichheit zwischen sich und Ihrem Arbeitgeber. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kennt sich aus und kann Ihre Interessen optimal vertreten Haben Sie eine Kündigung erhalten und wird keine Kündigungsschutzklage eingereicht, so endet das Arbeitsverhältnis zu dem in der Kündigung angegebenen Datum. Dennoch hat Ihr Arbeitgeber eine Reihe von Pflichten zu erfüllen. So muss bis zum Beendigungsdatum der Lohn gezahlt werden. Auch offene Überstunden oder nicht genommener Urlaub müssen mit dem letzten Gehalt ausbezahlt werden. Will Ihr Betrieb den offenen Lohn nicht zahlen oder gibt es Streit über den Urlaub, hilft oft nur der Gang zum Gericht.
Daneben haben Sie Anspruch auf ein wohlwollend qualifiziertes Zeugnis. Regelmäßig können Sie vorab ein Zwischenzeugnis verlangen, um sich schon vor Ablauf der Kündigungsfrist bewerben zu können. Auch eine Herausgabe der Arbeitspapiere gehört zu den Pflichten des Arbeitgebers. Obwohl es sich um Selbstverständlichkeiten handelt, gibt es hier die häufigsten Probleme. Zeugnisse werden nur unzureichend oder mit schlechten Noten erteilt, Arbeitspapiere grundlos zurückgehalten. Kommt es zum Streit, ist der Weg zum Arbeitsgericht meist unausweichlich.

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Aber wer möchte sich schon mit der alten Firma über diese Sachen streiten. Effizienter ist es im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses die genauen Beendigungsmodalitäten auszuhandeln.
Entgegen weitläufiger Meinung ist mit der Kündigung durch den Arbeitgeber kein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung verbunden. Allerdings sind Arbeitgeber unter dem Druck einer Kündigungsschutzklage häufig bereit, bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung zu zahlen. Die Höhe ist hierbei frei verhandelbar.
Beachten Sie, dass eine Kündigung immer schriftlich erfolgen muss. Mündliche Kündigungen sind unwirksam. Dennoch sollten Sie auch bei mündlichen Kündigungen anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Andernfalls droht hier Ärger bei der Lohnzahlung oder Weiterbeschäftigung. Ein Anwalt kann Ihnen nach Erhalt einer Kündigung zuverlässig mitteilen, ob die Formalien der Kündigung, wie Form oder Kündigungsfrist, eingehalten wurden. Er kann zudem die Erfolgsaussichten eines Kündigungsschutzprozesses schnell beurteilen.

In jedem Fall müssen Sie die gesetzliche Klagefrist von 3 Wochen beachten. Wird nicht binnen 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben, so wird die Kündigung bestandskräftig. Lassen Sie sich daher nicht vom Arbeitgeber hinhalten. Diese tun häufig so, als ob sie es sich mit der Kündigung nochmals überlegen wollen. Sie stellen sogar die Rücknahme der Kündigung in Aussicht. Tatsächlich soll hierdurch nur die meist unbekannte Klagefrist zum Ablaufen gebracht werden. Ist die Frist erst versäumt, lassen sich selbst offensichtlich rechtswidrige Kündigungen nur noch schwer angreifen.
Beim Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Dennoch empfiehlt sich immer die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes. Der Arbeitgeber ist in der stärkeren Position, wenn Sie allein klagen. Er hat regelmäßig mehr Erfahrung mit Kündigungen oder Kündigungsschutzprozessen. Er wird oft direkt oder indirekt von Rechtsanwälten unterstützt.
Sorgen Sie für Waffengleichheit! Gehen Sie zum Rechtsanwalt! Nur so können Sie Benachteiligungen bei Vergleichsverhandlungen verhindern. Auch der Gefahr der Zurückweisung der Klage aufgrund von Formfehlern, kann so begegnet werden.
Kündigung bei Krankheit
Auch während bestehender Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit darf der Arbeitgeber kündigen. Allerdings darf die Kündigung nicht allein auf die bestehende Erkrankung gestützt werden. Vielmehr muss sie den Anforderungen des Kündigungsschutzgesetzes genügen. Im Übrigen läuft auch im Krankheitsfalle die 3-wöchige Klagefrist. Dies nutzen Arbeitgeber häufig aus, um sich einer Kündigungsschutzklage zu entziehen.
Sperre beim Arbeitslosengeld!
Nach Erhalt einer Kündigung sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich arbeitslos zu melden. Kommen Sie dem nicht rechtzeitig nach, droht eine Sperre beim Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen. Um dieser Pflicht nachzukommen, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber nach Ausspruch der Kündigung freigeben. Bei befristeten Arbeitsverträgen müssen Sie sich spätestens 3 Monate vor Ablauf der Befristung arbeitslos melden. Anderenfalls droht auch hier eine Sperre.

Kündigung trotz Schwangerschaft
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Eine Kündigung während bestehender Schwangerschaft ist unwirksam. Dies gilt jedoch nur, wenn Ihr Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß. Haben Sie eine Kündigung erhalten und sind Sie schwanger, müssen Sie dies dem Arbeitgeber daher spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Kündigung nachweisen. Am besten mit einem Attest Ihres Frauenarztes.
Aufhebungsvertrag
Viele Arbeitgeber versuchen eine Kündigung mittels Aufhebungsvertrag zu umgehen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Schlafen Sie eine Nacht über das Angebot. Am besten gehen Sie nicht ohne rechtliche Beratung auf das Angebot ein. Ihnen drohen sonst erhebliche Nachteile, wie eine Kürzung des Arbeitslosengeldes oder der Verlust von finanziellen Ansprüchen und einer Abfindung.

Der Autor
Branchenkompass Frankfurt

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