Welche Rechte habe ich bei einer Kündigung?
Häufig kommen Kündigungen unangekündigt, ohne ersichtlichen Grund. Die meisten Betroffenen sind geschockt und verärgert zu gleich. Es stellen sich viele Fragen: Wie soll es weitergehen? Warum wurde gerade mir gekündigt? Ist die Kündigung überhaupt wirksam?
Sie müssen die Kündigung nicht einfach akzeptieren. Sie können sich wehren! Das Kündigungsschutzgesetz sieht hierzu die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht vor. Das Arbeitsgericht muss dann prüfen, ob die Kündigung berechtigt war oder aufgehoben werden muss.
Schaffen Sie Waffengleichheit zwischen sich und Ihrem Arbeitgeber. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kennt sich aus und kann Ihre Interessen optimal vertreten Haben Sie eine Kündigung erhalten und wird keine Kündigungsschutzklage eingereicht, so endet das Arbeitsverhältnis zu dem in der Kündigung angegebenen Datum. Dennoch hat Ihr Arbeitgeber eine Reihe von Pflichten zu erfüllen. So muss bis zum Beendigungsdatum der Lohn gezahlt werden. Auch offene Überstunden oder nicht genommener Urlaub müssen mit dem letzten Gehalt ausbezahlt werden. Will Ihr Betrieb den offenen Lohn nicht zahlen oder gibt es Streit über den Urlaub, hilft oft nur der Gang zum Gericht.Daneben haben Sie Anspruch auf ein wohlwollend qualifiziertes Zeugnis. Regelmäßig können Sie vorab ein Zwischenzeugnis verlangen, um sich schon vor Ablauf der Kündigungsfrist bewerben zu können. Auch eine Herausgabe der Arbeitspapiere gehört zu den Pflichten des Arbeitgebers. Obwohl es sich um Selbstverständlichkeiten handelt, gibt es hier die häufigsten Probleme. Zeugnisse werden nur unzureichend oder mit schlechten Noten erteilt, Arbeitspapiere grundlos zurückgehalten. Kommt es zum Streit, ist der Weg zum Arbeitsgericht meist unausweichlich.
Aber wer möchte sich schon mit der alten Firma über diese Sachen streiten. Effizienter ist es im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses die genauen Beendigungsmodalitäten auszuhandeln.
Entgegen weitläufiger Meinung ist mit der Kündigung durch den Arbeitgeber kein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung verbunden. Allerdings sind Arbeitgeber unter dem Druck einer Kündigungsschutzklage häufig bereit, bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung zu zahlen. Die Höhe ist hierbei frei verhandelbar.
Beachten Sie, dass eine Kündigung immer schriftlich erfolgen muss. Mündliche Kündigungen sind unwirksam. Dennoch sollten Sie auch bei mündlichen Kündigungen anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Andernfalls droht hier Ärger bei der Lohnzahlung oder Weiterbeschäftigung.
Ein Anwalt kann Ihnen nach Erhalt einer Kündigung zuverlässig mitteilen, ob die Formalien der Kündigung, wie Form oder Kündigungsfrist, eingehalten wurden. Er kann zudem die Erfolgsaussichten eines Kündigungsschutzprozesses schnell beurteilen.
Beim Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Dennoch empfiehlt sich immer die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes. Der Arbeitgeber ist in der stärkeren Position, wenn Sie allein klagen. Er hat regelmäßig mehr Erfahrung mit Kündigungen oder Kündigungsschutzprozessen. Er wird oft direkt oder indirekt von Rechtsanwälten unterstützt.
Sorgen Sie für Waffengleichheit! Gehen Sie zum Rechtsanwalt! Nur so können Sie Benachteiligungen bei Vergleichsverhandlungen verhindern. Auch der Gefahr der Zurückweisung der Klage aufgrund von Formfehlern, kann so begegnet werden.