Beim Lohnsteuerjahresausgleich in Offenbach freuen sich viele Arbeitnehmer über Nachzahlungen vom Finanzamt. Fachleute vom Lohnsteuerhilfeverein Offenbach empfehlen, dass man sich als Steuerpflichtiger gut informiert, um zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzubekommen.
Denn nur derjenige, der zu berücksichtigende Ausgaben gegenüber dem Finanzamt in Offenbach ausdrücklich geltend macht, hat eine Chance, zu viel gezahlte Steuern erstattet zu bekommen. Hierbei hilft der Lohnsteuerhilfeverein in Offenbach.
Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Dabei ist nicht jeder, der Steuern zahlt, auch verpflichtet, am Anfang des Jahres eine Einkommensteuererklärung für das vergangene Kalenderjahr abzugeben. Denn die Lohnsteuer, die jeden Monat von den Einkünften abgezogen wird, ist praktisch eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Und in der Regel wird der Lohnsteuerjahresausgleich in Offenbach bereits durch den Arbeitgeber durchgeführt – hierzu ist jeder Arbeitgeber, der mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt, gemäß § 42b EStG gesetzlich verpflichtet. Deshalb verzichten auch leider sehr viele Arbeitnehmer auf die Abgabe einer Einkommensteuererklärung – und lassen sich damit die Erstattung teilweise hoher Geldbeträge entgehen.
Die Experten vom Lohnsteuerhilfeverein in Offenbach raten jedoch dazu, grundsätzlich eine Steuererklärung abzugeben und dafür professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen – auch wenn dazu keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Denn nur so kann man als Arbeitnehmer alle Steuervorteile nutzen. Ohne Einkommensteuererklärung gibt es auch keinen Lohnsteuerjahresausgleich in Offenbach.

Auch Rentner und Auszubildende können mit einer Einkommensteuererklärung viel Geld vom Finanzamt in Offenbach erstattet bekommen. Und viele Menschen, die Kosten für eine schwere Krankheit aufwenden oder ihren ehemaligen Lebenspartner finanziell unterhalten müssen, können außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Außergewöhnliche Belastungen sind im Einkommensteuergesetz nicht konkret definiert – hierfür gibt es keine Liste, in der einzelne Tatbestände für außergewöhnliche Belastungen verzeichnet sind. Im Wesentlichen werden außergewöhnliche Belastungen im Rahmen einer Gesamtbewertung anerkannt.
Welche Belastungen kann ich beim Lohnsteuerjahresausgleich absetzen?
Bei der Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen beim Lohnsteuerjahresausgleich in Offenbach kommt es auf individuelle Umstände des Steuerpflichtigen an: Welche Belastungen gelten noch als zumutbar? Welche Belastungen sind so außergewöhnlich, dass sie eine gewisse Belastungsgrenze überschreiten und deshalb ausgeglichen werden sollten? Die Klärung dieser Frage hängt im Wesentlichen mit der Höhe des Jahreseinkommens zusammen. Denn wer sehr viel verdient, ist in der Regel eher in der Lage, außergewöhnliche Belastungen auch finanziell eigenständig zu schultern. In diesen Fällen findet kein Jahresausgleich statt. Soziale Gesichtspunkte führen jedoch oft zu Steuerrückzahlungen aufgrund von außergewöhnlichen Belastungen, die vom Finanzamt Offenbach anerkannt werden.
Lohnsteuerhilfevereine in Offenbach sind im Rahmen von § 4 Nr. 11 StBerG (Steuerberatungsgesetz) zur Hilfeleistung in Steuersachen – zum Beispiel beim Lohnsteuerjahresausgleich in Offenbach – befugt. Da alle Angelegenheiten rund um die Einkommensteuer und den Lohnsteuerjahresausgleich in Offenbach viel Zeit in Anspruch nehmen, ist die Hilfe eines anerkannten Lohnsteuerhilfevereins für viele Arbeitnehmer eine echte Entlastung, die sich jedes Jahr erneut rentiert. Denn die Experten für Lohnsteuer in Offenbach kennen sich mit allen Einzelheiten rund um Steuern aus. So beraten sie Ehepartner zum Beispiel auch zur Wahl einer optimalen Kombination der Steuerklassen und übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt in Offenbach, wenn es um einen Freibetrag geht, der auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden soll.
Der Lohnsteuerjahresausgleich in Offenbach ist mit der Unterstützung der Lohnsteuerhilfe für den Steuerpflichtigen sehr einfach. Der Verein mit Sitz in der Geleitstraße 44 in Offenbach steht Arbeitnehmern, Studenten, Auszubildenden und Rentnern offen. Die Experten beantworten gern Fragen zur elektronischen Lohnsteuerkarte, zum neuen Verfahren der Einkommensteuererklärung mit Elster, zum Kurzarbeitergeld, zum Mutterschaftsgeld und zu vielen anderen Themen. Das Steuerberatungsgesetz sieht allerdings einige Beschränkungen der Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen vor. Wer beispielsweise – auch nur im Nebenerwerb – Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielt, muss sich an einen Steuerberater wenden.
Für viele Arbeitnehmer lohnt sich der Lohnsteuerjahresausgleich in Offenbach. So führen hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen im Laufe eines Kalenderjahres zu einem lohnenden Lohnsteuerjahresausgleich in Offenbach – oft sind dies hohe Beträge, die man vom Finanzamt in Offenbach zurückerstattet bekommt.