Antrag auf Sozialleistungen

Sozialrecht Frankfurt

„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat” – so steht es in Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes.

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Das Streben nach sozialer Sicherheit und sozialer Gerechtigkeit ist also eines der Ziele des Staates, die unbedingt verfolgt werden müssen. Denn gemäß Artikel 79 des Grundgesetzes sind die in Artikel 20 aufgeführten Grundsätze unveränderbar. Die Grundbedürfnisse jedes Menschen müssen erfüllt werden können, dafür hat der Staat in Form von Bund, Ländern und Gemeinden wie Frankfurt Sorge zu tragen. Dem Sozialrecht werden die Rechtsnormen zugeordnet, die mit diesem Grundsatz zu tun haben. Das Sozialrecht gibt jedem Menschen Rechte, die er bei Bedarf auch vor Gericht einklagen kann. In Frankfurt ist das Sozialgericht in der Gutleutstraße 136 für Klagen zuständig, bei denen es um das Sozialrecht geht.

Sozialleistungen machen einen sehr hohen Anteil im Haushalt des Bundes, der Länder und Gemeinden wie Frankfurt aus. Im Bund ist der Bereich „Arbeit und Soziales” schon seit Jahrzehnten mit Abstand der höchste Einzelposten. Auch im Haushalt der Stadt Frankfurt sind Sozialleistungen vorgesehen, die von Stadt finanziert werden müssen. Beispiele für Sozialleistungen sind Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung sowie Kindergeld, Elterngeld und BAföG. Rund eine Million Menschen in Deutschland beziehen Arbeitslosengeld I (eine Versicherungsleistung, die in der Regel nicht länger als ein Jahr gezahlt wird) und rund 4 Millionen Menschen sind auf Sozialhilfe in Form von Arbeitslosengeld II angewiesen. Immer mehr ältere Menschen beziehen Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Grundlagen schon im Kaiserreich gelegt wurden. Wer Ansprüche auf Sozialleistungen vor Gericht durchsetzen will, sollte sich an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht in Frankfurt wenden. Es gibt auch Fachanwälte für Sozialrecht.

Für Kinder sind Sozialleistungen wie BAFÖG häufig besonders wichtig

Das wichtigste Gesetz für das Sozialrecht in Deutschland ist das Sozialgesetzbuch (SGB), das aus zwölf Teilen besteht. So enthält das SGB I Bestimmungen, die für alle Bereiche des Sozialrechts gelten. Das SGB V behandelt die gesetzliche Krankenversicherung, das SGB VI die gesetzliche Rentenversicherung. Im SGB III finden sich Ansprüche und Verfahrensregelungen zum Arbeitslosengeld I, während im SGB II die Bestimmungen zum Arbeitslosengeld II enthalten sind. Das Gesetz regelt vor allem die Vorgehensweise in den Jobcentern. Regelungen der verschiedenen Bücher des Sozialgesetzbuches sind immer wieder Gegenstand von Streitigkeiten, die vor dem Sozialgericht Frankfurt am Main ausgetragen werden. Wer meint, dass ihm ein Anspruch auf eine Sozialleistung zu Unrecht verweigert wird, kann den Rechtsweg in Anspruch nehmen. Für eine Beratung empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt für Sozialrecht zu befragen.

Für viele Einzelfragen kann die Beratungshilfe in Anspruch genommen werden, die beim Amtsgericht Frankfurt beantragt werden kann. Die Beratungshilfe erlaubt es unbemittelten Personen in Frankfurt und in der Rhein-Main-Region, kostenlosen Rechtsrat von einem Rechtsanwalt für Sozialrecht (auch für andere Rechtsgebiete) in Anspruch zu nehmen. Aber auch die Gewerkschaften und kirchliche Organisationen wie die Diakonie und die Caritas bieten für Betroffene kostenlose Beratungstermine an. Wer in einem Prozess in vollem Umfang Recht erhält, muss auch die Kosten für einen Rechtsanwalt im Klageverfahren nicht bezahlen. In diesem Fall kommt nämlich der Staat für die Kosten des Rechtsanwalts auf. Bei der Beratung wird der Rechtsanwalt auch auf die Erfolgsaussichten einer eventuellen Klage eingehen, damit der Mandant eine Orientierung über sein Prozesskostenrisiko erhält. Diese Frage kann die Entscheidung, ob vor Gericht gegangen wird, ganz erheblich beeinflussen.

Für Behnidete und ihre Familien sind die Sozialleistungen wichtig
Das System der Sozialleistungen ist sehr komplex. Es ist für die Betroffenen nicht immer einfach, die Regelungen des Sozialrechts zu verstehen; viele Menschen wissen sogar nicht, dass ihnen bestimmte Leistungen gesetzlich zustehen. So haben Alleinerziehende Zugang zu einer Vielzahl von Sozialleistungen, deren Anspruchsvoraussetzungen jedoch immer im Einzelnen geprüft werden müssen. Der Anspruch auf Kindergeld dagegen steht fast allen Eltern in Deutschland zu, deren Kinder noch kein eigenes Einkommen haben. Elterngeld wird gezahlt, wenn ein Elternteil für die Erziehung des Kindes vorübergehend seine Erwerbstätigkeit aufgibt oder einschränkt. Auch in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet machen viele Eltern von dieser Möglichkeit Gebrauch. Andere Sozialleistungen für Eltern sind zum Beispiel der Kinderzuschlag und das Mutterschaftsgeld.

Bei der Frage, welche Sozialleistungen im Einzelnen in Betracht kommen, sind oft auch die Mitarbeiter in den jeweils zuständigen Behörden hilfreich. Für das Ausfüllen der oft komplizierten und unverständlichen Formulare gibt es auch im Internet viele Informationen. Wenn es um konkrete rechtliche Einzelfragen geht, lohnt sich oft die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Sozialrecht in Frankfurt oder im Rhein-Main-Gebiet. Das SGG (Sozialgerichtsgesetz) regelt die wichtigsten Einzelfragen des Gerichtsverfahrens im Sozialrecht. Das Sozialrecht ist Teil des Öffentlichen Rechts und hat eine erhebliche praktische Bedeutung. In Deutschland gibt es etwa 1.500 Fachanwälte für Sozialrecht. Auf der Suche nach einem Rechtsanwalt für Sozialrecht in Frankfurt kann die Rechtsanwaltskammer in Frankfurt behilflich sein.

Der Rechtsweg im Sozialrecht
In der Regel steht am Anfang eines Rechtsstreits im Sozialrecht ein Antrag des Betroffenen, der von der Behörde abgelehnt wird. Daraufhin kann der Betroffene Widerspruch bei der Behörde einlegen. Diese kann dem Widerspruch abhelfen oder den Widerspruch ablehnen. Bei einer Ablehnung steht dem Betroffenen die Klage vor dem Sozialgericht offen. Lehnt auch das Sozialgericht das Begehren des Klägers ab, kann unter Umständen eine Berufung vor dem Landessozialgericht erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass das Sozialgericht die Berufung zugelassen hat. Eine Revision vor dem Bundessozialgericht in Kassel (als dritte Instanz) ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (§ 160 SGG).
Das BMAS
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat seinen Sitz in Berlin. Es handelt sich um das mit Abstand größte Bundesministerium mit einem Haushaltsvolumen von rund 125 Milliarden Euro. Damit machen Arbeit und Soziales über 40 Prozent des Gesamthaushalts des Bundes aus. Bekannte Bundesminister für Arbeit und Soziales waren unter anderem Herbert Ehrenberg (1976 – 1982), Norbert Blüm (1982 – 1998) und Ursula von der Leyen (2009 – 2013).
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