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Steuerrecht Frankfurt

Das Steuerrecht ist ein Spezialgebiet des Öffentlichen Rechts. Hier geht es um die staatliche Erhebung von Steuern und Abgaben.

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Der Durchschnittsbürger in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet kommt mit dem Steuerrecht nicht nur dann in Berührung, wenn er seine Steuererklärung beim Finanzamt Frankfurt, Wiesbaden, Offenbach oder Mainz abgibt. Jeden Monat erscheint auf der Gehaltsabrechnung der Betrag der Lohnsteuer, der von seinem Bruttolohn abgezogen wird. Die Lohnsteuer ist übrigens eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Aber auch bei den täglichen Einkäufen spielt das Steuerrecht eine Rolle. Wer zum Beispiel ein Parfüm für 10 Euro in einem Frankfurter Geschäft erwirbt, bezahlt 8,40 Euro an den Geschäftsinhaber – und 1,60 Euro Umsatzsteuer (19 % von 8,40 Euro) an den Fiskus.

Mit dem Steuerrecht in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet sind neben den Mitarbeitern des Finanzamts vor allem Steuerberater und Rechtsanwälte für Steuerrecht beschäftigt. Ein Fachanwalt für Steuerrecht hat nach seinem juristischen Abschluss (erstes und zweites Staatsexamen) weitere Nachweise erbracht, die ihm spezielle steuerrechtliche Kenntnisse in Theorie und Praxis bescheinigen. Als Fachanwalt hat er neben einer Prüfung im Steuerrecht gleichzeitig eine Mindestanzahl von praktischen Fällen auf dem Gebiet des Steuerrechts abgeschlossen. Dagegen muss ein Steuerberater nicht unbedingt ein Hochschulstudium nachweisen. In der Regel kennen sich Steuerberater jedoch sehr gut vor allem in Detailfragen zum Steuerrecht aus, während Rechtsanwälte in der grundsätzlichen Anwendung von Rechtsnormen geschult sind.

Die Steuererklärung ist Pflicht für jeden Steuerzahler

Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht wählen für den Sitz ihrer Kanzlei gern den Standort Frankfurt am Main. Wegen der Komplexität des Steuerrechts ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater in Frankfurt vorteilhaft für jeden, der zur Zahlung von Steuern verpflichtet ist. Aufgrund der internationalen Bedeutung von Frankfurt als Wirtschafts- und Bankenmetropole ist hier nicht nur deutsches, sondern auch internationales Steuerrecht sehr wichtig. Besonders das internationale Steuerrecht weist eine Vielzahl von einzelnen Normen auf, die in jedem Einzelfall beachtet werden müssen. Hier spielen auch zwischenstaatliche Abkommen, die oft zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen abgeschlossen werden, eine große Rolle. Auch EU-Regelungen sind hier zu beachten.

Viele große Banken unterhalten eigenständige Steuerabteilungen und beschäftigen Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater in Frankfurt und in der Rhein-Main-Region. Allein in Frankfurt gibt es insgesamt fünf Finanzämter, die alle in der Gutleutstraße angesiedelt sind. Diese sind jeweils für verschiedene Sachgebiete zuständig. Im Zeitalter der Digitalisierung ist auch in den Finanzämtern die Steuererklärung aus Papier immer mehr zu einer Ausnahme geworden. Das Elster-Verfahren (Elektronische Steuererklärung) hat für viele Steuerzahler – und auch für die Angestellten der Finanzämter – die Bearbeitung der jährlich abzugebenden Steuererklärungen erheblich vereinfacht.

Immer wieder Stein des Anstoßes ist die Pendlerpauschale

Das deutsche Steuerrecht fußt auf fünf Prinzipien: Leistungsfähigkeit, Sozialstaatlichkeit, Gesetzmäßigkeit, Gleichmäßigkeit, Nettoprinzip. Die Besteuerung hat sich an der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen zu orientieren. Insofern wird das Steuerrecht auch vom grundgesetzlich garantierten Sozialstaatsprinzip beeinflusst. Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung besagt, dass jeder steuerliche Eingriff auf einem ordnungs- und verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetz beruhen muss. Alle Steuerpflichtigen müssen zudem gleich behandelt werden (Gleichmäßigkeit der Besteuerung). Das Nettoprinzip im Steuerrecht schließlich besagt, dass der Steuerpflichtige alle Kosten, die er zur Erzielung seines zu besteuernden Einkommens zu tragen hat, von seinen Einnahmen absetzen kann. Nur das Nettoeinkommen wird besteuert.

Wenn es um die Hinterziehung von Steuern geht, kommt das Steuerstrafrecht ins Spiel. Auch vor den Strafgerichten in Frankfurt und in der Rhein-Main-Region spielen Straftaten wie Steuerhinterziehung eine große Rolle. Gerade bei Steuerstraftaten gibt es eine Reihe von Besonderheiten, die im sonstigen Strafrecht nicht vorkommen. Dazu gehört zum Beispiel die strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 371 der Abgabenordnung. Gerade hier gilt jedoch, vor einer übereilten Mitteilung an die Steuerbehörden unbedingt den Rat eines Rechtsanwalts für Steuerrecht in Frankfurt oder im Rhein-Main-Gebiet in Anspruch zu nehmen. Denn die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige im Steuerstrafrecht tritt nur dann ein, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört auch, dass die Steuerhinterziehung vor der Selbstanzeige noch nicht bekannt war. Ein Rechtsanwalt für Steuerrecht wird in einem solchen Fall zunächst auch prüfen, ob der Tatbestand einer Steuerstraftat überhaupt vorliegt und ob die Tat noch verfolgbar ist. Eine fachkundige Beratung durch einen Rechtsanwalt für Steuerrecht oder einen Steuerberater lohnt sich für den Steuerzahler auf jeden Fall.der Suche nach einem Rechtsanwalt für Sozialrecht in Frankfurt kann die Rechtsanwaltskammer in Frankfurt behilflich sein.

Der Rechtsweg im Steuerrecht
Die Finanzgerichtsbarkeit wird einheitlich durch das Bundesrecht geregelt. Dies ergibt sich aus Art. 108 Abs. 6 des Grundgesetzes. So gibt es in den Ländern Finanzgerichte als obere Landesgerichte. Der Bundesfinanzhof als oberstes Bundesgericht hat seinen Sitz in München. Um beispielsweise gegen einen Steuerbescheid vorzugehen, kann sich der Betroffene vor dem Beschreiten des Rechtswegs zunächst an das Finanzamt wenden, das den Bescheid erlassen hat. Dies geschieht mit einem Einspruch. Das Finanzamt kann den Steuerbescheid daraufhin umfassend prüfen und eventuell ändern. Dieses Einspruchsverfahren ist für den Steuerpflichtigen kostenlos. Erst nach dem Einspruchsverfahren steht dem Steuerzahler der Weg zu den Finanzgerichten offen.
Steueraufkommen in Deutschland
In Deutschland werden die Steuern unter anderem danach unterschieden, ob sie den Gemeinden, den Ländern oder dem Bund zugutekommen. Gemeinschaftssteuern dagegen stehen dem Bund, Ländern und Gemeinden gemeinschaftlich zu. Im Jahr 2012 wanderten 426 Milliarden Euro Gemeinschaftssteuern, 99 Milliarden Euro Bundessteuern, 14 Milliarden Euro Ländersteuern und 55 Milliarden Euro Gemeindesteuern in die öffentlichen Kassen. Die ertragreichsten Steuerarten sind bei den Gemeinschaftssteuern die Lohnsteuer, Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer, bei den Bundessteuern die Energiesteuer, bei den Ländersteuern die Grunderwerbsteuer und bei den Gemeindesteuern die Gewerbesteuer.
Ungewöhnliche Steuerarten
Prinzipiell lässt sich alles besteuern. Die steuerrechtlichen Grundsätze der modernen Staaten setzen diesem Prinzip jedoch enge Grenzen. Es gab in der Geschichte viele Arten von Steuern, die schon damals kurios waren, sich aber zum Teil lange Zeit hielten und dem Staat viel Geld einbrachten: etwa die Steuer auf Fenster und Türen (Frankreich, 1798 bis 1926), die Bartsteuer (Russland, um 1700) oder die Jungfernsteuer für unverheiratete Frauen in Preußen zu Beginn des 18. Jahrhunderts.
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