Das Zivilrecht gilt als das „klassische” Rechtsgebiet. Das liegt zum einen daran, dass die Wurzeln des heute in Deutschland und in vielen Teilen der Welt geltenden Zivilrechts im römischen Recht der Antike liegen. Zum anderen ist das Zivilrecht (auch Privatrecht oder Bürgerliches Recht genannt) die Grundlage des juristischen Studiums. Das erfahren auch die Studierenden der Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt. Im Allgemeinen unterscheidet man zwei große Rechtsgebiete: Zivilrecht und Öffentliches Recht. Während das Öffentliche Recht das Verhältnis zwischen Staat und Bürger bestimmt (zum Beispiel zwischen einem Frankfurter Steuerzahler und dem Finanzamt Frankfurt), legt das Zivilrecht die Grundlagen der rechtlichen Beziehungen der Personen untereinander fest. Zu diesen Personen zählt das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowohl natürliche als auch juristische Personen. Letztere sind zum Beispiel Vereine oder Gesellschaften (Aktiengesellschaft, GmbH, OHG usw.).
Im Öffentlichen Recht sind die Beziehungen zwischen Staat und Bürger vom Prinzip der Über- und Unterordnung beherrscht. Der Staat vertritt immer auch die Interessen der Allgemeinheit und ist deshalb mit besonderen Befugnissen ausgestattet. Ganz anders im Zivilrecht: Die Bürger sind untereinander gleichberechtigt. Jeder darf selbst bestimmen, inwieweit er sich rechtlich binden will (Privatautonomie). Und grundsätzlich dürfen Verträge jeglicher Art geschlossen werden – das bestimmt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Ein Vertrag setzt in der Regel keine Schriftform voraus; schon der tägliche Brötchenkauf bei einem Bäcker in Frankfurt ist zivilrechtlich als ein voll wirksamer Vertrag anzusehen. Vor den Gerichten in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet werden selbstverständlich nur Fälle aus dem Privatrecht verhandelt, bei denen es um mehr als nur ein paar Cent geht. Neben Ansprüchen auf Zahlung oder Streitigkeiten über die Eigentumsverhältnisse an Sachen können auch Handlungen und Unterlassungen gerichtlich durchgesetzt werden. Auch für familienrechtliche Sachen (zum Beispiel Scheidungen) sind die Zivilgerichte in Frankfurt zuständig.
Wer seine Rechte gegenüber einer Person oder Gesellschaft durchsetzen will, kann die Hilfe von Gerichten in Anspruch nehmen. Streitigkeiten über zivilrechtliche Ansprüche werden in Frankfurt vor dem Amtsgericht oder Landgericht in der Gerichtsstraße 2 entschieden. Das Gerichtsverfahren über zivilrechtliche Streitigkeiten wird im Wesentlichen durch die Regelungen der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) bestimmt. Während das Zivilrecht das Bestehen der Ansprüche regelt, ist im Zivilprozessrecht das Verfahren der gerichtlichen Durchsetzung dieser Ansprüche festgelegt. Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt in einem Verfahren vor den Zivilgerichten in Frankfurt ist stets ratsam. Für viele Verfahrensarten besteht sogar Anwaltszwang. Die Gebühren für das Gericht und den Rechtsanwalt richten sich meist nach dem Streitwert der Sache. Daneben kann der Mandant mit seinem Rechtsanwalt individuelle Honorarvereinbarungen treffen.
Schon seit über 100 Jahren gilt in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als grundlegende Rechtsquelle für das Privatrecht. Über 2000 Paragrafen regeln die wichtigsten Einzelheiten des Privatrechts. Im BGB werden auch für das Zivilrecht wichtige Begriffe wie Eigentum, Rechtsgeschäft oder Willenserklärung definiert. Angesichts der Komplexität des Zivilrechts gibt es hierfür keinen speziellen Fachanwaltstitel. Die Suche nach einem „Fachanwalt Zivilrecht Frankfurt” oder „Fachanwalt Zivilrecht Rhein-Main-Gebiet” ist also wenig hilfreich. Von den 20 zurzeit bestehenden Fachanwaltsbezeichnungen für Rechtsanwälte sind nur vier eindeutig nicht dem Zivilrecht zuzuordnen: Steuerrecht, Strafrecht, Sozialrecht und Verwaltungsrecht. Die übrigen Fachanwaltstitel sind alle (zumindest zu großen Teilen) zivilrechtlich geprägt.